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Experten-Antwort

geringfügig

von Sven28.11.2012 | 10:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten tag! mein versicherungsverlauf ist soweit eigentlich geklärt: fachschule berusausbildung beschäftigung soweit so gut. es fehlt jedoch eine kleinigkeit: als schüler hatte ich einen ganz kleinen minijob bei dem der arbeitgeber pauschalbeitrag zur RV gezahlt hat. dieser kleine minijob taucht in meinem versicherungsverlauf nicht auf! frage an die rentenexperten: soll ich die unterlagen über diesen kleinen mini-job mit sehr geringem entgelt an die rentenversicherung weiterleiten damit dieser in den versicherungsverlauf aufgenommen wird oder soll ich es lieber seien lassen?? ich befürchte mir durch diese geringen beträge irgendwelche durchschnittswerte kaputt zu machen!! was meinen die rentenexperten zu dieser befürchtung?? noch eine frage: was für auswirkungen hätte es auf die bereits anerkannte fachschule während dieser zeit?? freue mich über jede hilfe lieben gruß, Sven

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Seit dem 01.04.1999 hat der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten und damit auch versicherungsfreien Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Für derartige Zeiten werden Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln.

Wenn Sie Ihren Minijob nach dem 31.03.1999 ausgeübt haben, sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die entsprechenden Nachweise noch vorlegen. Die Berücksichtigung des Minijobs wirkt sich nicht auf die Bewertung anderer rentenrechtlicher Zeiten aus. Auch an der Vormerkung der zeitgleichen Fachschulausbildung ändert sich nichts.

Ein vor dem 01.09.1999 ausgeübter Minijob ist rentenrechtlich nicht relevant.

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