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Experten-Antwort

Geringfügige Beschäftigung

von Sonnenblume13.10.2017 | 22:04
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8 Antworten

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in meinem Versicherungsverlauf steht unter Allgemeine Rentenversicherung von 2006 bis 2008 DEÜV in der Zeit war ich geringfügig beschäftigt. ich kann mich nicht mehr an die damaligen gesetzl. Bestimmungen erinnern ob ich dafür RV Beiträge abgeführt habe oder der Arbeitgeber. Jedenfalls würde mich interessieren ob mir pflichtbeitragszeit anerkannt werden muß.Wenn nicht wird es in einer anderen Form rentenrechtlich berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenblume,

ich verweise auf die zutreffenden Antworten von "Modi 69" und "W*lfgang".

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7 Antworten

KSCam 13.10.2017 | 23:51
Auch ich kann nur raten in Ihre Jahresmeldung, die Sie damals vom Arbeitgeber bekommen haben zu schauen. Da steht drin ob damals Eigenanteile gezahlt wurden oder (wie in den allermeisten Fällen) nicht.
-/-am 13.10.2017 | 23:01
Im Prinzip gleiche Antwort wie bei FZR-Frage, wurde Versicherungsverlauf mit Jahresmeldung verglichen? Wenn es Abweichungen geben sollte, Kontakt mit Arbeitgeber und/oder Minijobzentrale aufnehmen bzw. ggf. über Gemeinde Antrag auf Kontenklärung stellen und Lohnabrechnungen beifügen.
Sonnenblumeam 14.10.2017 | 12:10
Minijobzentrale gab es damals doch gar nicht... Es ist doch eine einfache Frage. Hat der Arbeitgeber und ich oder nur der Arbeitgeber Pflichtbeiträge daraus abgeführt, ja oder nein? Und machen Sie mir bitte keine Sorgen. Ein auskunftsfreudiges Forum ist das hier wohl nicht. Da fasst man schon kurze Frageng zusammen und bekommt keine ordentliche Antwort.
Sonnenblumeam 14.10.2017 | 16:36
Zitat von Klugpuper anzeigenausblenden
Danke, zu 1. es steht geringfügig da aber DEÜV- sagt das nicht aus das Beiträge abgeführt wurden ? zu 2. ...es gibt leider (wg. Hausbrand) keine SV Meldungen mehr... Das ist das Problem. Deshalb die "dummen Fragen" Wie wirken sich denn die Pauschalbeträge aus? Pflichtbeitragszeiten?
Klugpuperam 14.10.2017 | 12:27
Viele Wege führen nach Rom. 1. Versicherungsverlauf anschauen: Steht da "Pflichtbeitragszeit" oder "geringfügige Beschäftigung"? Bei Fragen dazu, Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. Dort hilft man auch bei Anschlussfragen. 2. SV-Meldungen anschauen: Steht da 6-1-0-0 oder 6-5-0-0? Bei Fragen... Sind keine vollwertigen Beiträge gezahlt worden, dann wirken sich nur die Pauschalbeiträge des AG aus. Bringt auch etwas.
Modi 69am 14.10.2017 | 17:09
Hallo Sonnenblume, Wenn beim Minijob "Pflichtbeitrag" steht, haben Sie Ihren Anteil getragen und somit für 12 Monate auch 12 Pflichtbeiträge. Wenn "geringfügige Beschäftigung" im Verlauf steht, hat nur der Arbeitgeber Anteile gezahlt und sie kriegen für 12 Monate zwischen 2-5 Monate, die aber nicht auf Einzelmonate festgelegt werden können. Zur Erläuterung Rentenauskunft einpacken und ab in die Beratungsstelle - dort kann man es Ihnen auch schwarz auf weiss zeigen..
W*lfgangam 14.10.2017 | 18:07
Hallo Sonneblume, DEÜV = DatenErfassungsundÜbermittlungsVerordnung besagt nur, dass die Meldung entsprechend der gesetzlichen Vorgabe/Verordnung ordnungsgemäß Ihrem Rentenkonto auf elektronischem Weg gemeldet worden ist. Der tatsächliche Inhalt /Höhe des Entgelts /geringfügig versicherungsfrei oder pflichtversichert ist mit dem Begriff DEÜV allein nicht verbunden, das lesen Sie im Versicherungsverlauf direkt nach - und das entspricht den 'verbrannten' Papierunterlagen. Und danach ergibt sich, ob nur AG-Beitrag oder auch Ihr Eigenanteil gezahlt/gemeldet worden ist ...wurde oben schon entsprechend dargestellt. Gruß w.
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