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Experten-Antwort

geringfügige Beschäftigung

von BB11.07.2011 | 16:07
2139 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, kann mir mal jemand schnell auf die Sprünge helfen: Ab wann wurden geringfügige Beschäftigungen im Versicherungsverlauf eingetragen? Des war doch irgendwo um 1999 rum, oder? Geringfügige Beschäftigungen, die vorher waren, kann man auch jetzt nicht eintragen lassen, oder? Vielen Dank schon mal, BB

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Geringfügige Beschäftigungen vor 01.04.99 werden nicht in den Versicherungsverlauf übernommen. Es handelt sich nicht um rentenrechtlich relevante Zeiten und es gibt auch keine Zuschläge an Entgeltpunkten.

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2 Antworten

--//--am 11.07.2011 | 16:26
Hallo BB, die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen ist mit Wirkung vom 01.04.1999 an geändert worden (Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999). Erst ab diesem Zeitpunkt wurden die geringfügigen Beschäftigungen, für die der Arbeitgeber (s)einen Pauschalbeitrag zahlt, ins Versicherungskonto überspielt. Davor waren diese geringfügigen Beschäftigungen gänzlich versicherungsfrei und können nicht berücksichtigt werden.
BBam 11.07.2011 | 16:28
vielen herzlichen Dank! Ich hatte schon irgendwie diesen 1.4.1999 im Kopf, hätt aber da echt nicht drauf schwören können :) Grüße BB
Deutsche Rentenversicherung
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