Guten Abend,
vorab erstmal die Situation und Eckdaten:
- Halbwaisenrenrte, da Vater 2007 verstorben
- Seit August 2013 gehe ich an ein Abendgymnasium. (kostenfrei)
- Ich erhalte kein Arbeitslosengeld oder andere Leistungen dieser Art.
- Ich erhalte Kindergeld
- Ich bin familienversichert, musste allerdings noch nie selbst etwas einzahlen oder bezahlen bei der Krankenkasse oder so.
- Ich bekomme seit Juni 2015 Schüler-BaföG (muss nicht zurückgezahlt werden, da Schüler-Bafög)
- Ende Mai musste ich dann auch die Halbwaisenrente beantragen, da das Voraussetzung für den Bafög Antrag ist.
- Vor dem Bafög bekam ich alle Kosten von meinen Eltern bezahlt (Miete, Lebenskosten, etc.)
- Ich habe noch nie gearbeitet, also selbst Geld verdient
- Ich musste noch nie irgendwelche Zahlungen sonst an Ämter usw. leisten oder bezahlen.
- Eine Steuer-ID habe ich natürlich, aber musste diese nun das erste Mal angeben bei der Halbwaisenrentenantragstellung - vorher noch nie.
Ich bekam dann Ende Juni den Rentenbescheid.
Angegeben war ein "Nachzahlungszeitraum" von Mai (01.05) 2014 bis Ende Juni 2015. Ab August 2015 soll ich dann meine Halbwaisenrente erhalten. Soweit klar, ein Jahr rückwirkend.
Im Bescheid stand, dass es eine Nachzahlung geben soll für den Zeitraum 01.05.2014 bis Juni 2015, diese aber noch nicht ausgezahlt werden darf, wegen Prüfung von Ansprüchen. (ca. 1800€)
Nun bekam ich dann einen neuen Rentenbescheid. In diesem sind alle Leistungen aufgelistet und wie sie berechnet werde, so, wie im ersten Bescheid.
Dann aber der Punkt, der mich wieder stutzig macht: Die Berechnung der Nachzahlung.
Aufgeteilt in verschiedene Zeiträume (meist von 1-3 Monate).
So steht es beispielsweise (1 zu 1) im Bescheid:
Abrechnung für abgelaufene Zeiträume mit Verrechnung von Beträgen:
vom 01.05.2014 bis 30.06.2014 für 02 Monate
Nachzahlung 255,56 EUR
zu verrechnen (monatlich 127,78 EUR) - 255,56 EUR
Verbleibende Nachzahlung +0,00 EUR
Das ist dann danach immer dasselbe. Nur die Zeiträume sind eben nachfolgend (07/14-09/14; 10/14-12/14; usw.) und die Geldbeträge sind immer andere.
Dann steht dort: "eine Nachzahlung ergibt sich nicht."
Zusammengerechnet ergeben die einzelnen Beträge der Zeiträume den Nachzahlungsbetrag aus dem ersten Rentenbescheid.
Nun frage ich mich aber, womit die Nachzahlung verrechnet wurde? Wer hat Anspruch auf die gesamte Nachzahlung?
Kann ich von der Rentenkasse Nachweise verlangen über Ansprüche Dritter?
Ich hoffe, dass das irgendwie verständlich ist ...
Es steht eben nicht dabei, wer Ansprüche hatte und warum?
Ich war nicht beim Arbeitsamt oder sonst wo, nur Kindergeld und das beträgt monatlich 184,00€, dieser Betrag taucht nirgendwo im Bescheid auf, also kann das schon mal nicht sein zum Verrechnen.
Aber was sonst? Nie ein Job, keine Leistungen sonst ... ich bin ratlos, denn im Bescheid steht es nur so, wie dort oben beschrieben.
Noch dazu habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass im ersten Bescheid immer die AOK Nordost angegeben ist bei den Berechnungen der Rente.
Ich war aber nie bei der AOK. Erst im zweiten Bescheid steht die IKK.
Alle Beträge (jeder Prozentsatz, jeder noch so klein aufgelistete Betrag) sind in beinen Bescheiden dieselben.
Im zweiten Bescheid steht also plötzlich meine richtige Krankenkasse. Und dann steht das oben beschriebene mit der Verrechnung abgelaufener Zeiträume ... in den Berechnungen ja leider nichts erklärt. Nicht an wen, warum usw.
Kann mir da jemand helfen?
Am Telefon wollte der Herr auch nicht so recht antworten. Keine Info an wen, warm, keine nachweise etc. Was nun? :(