Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gesamte Rentennachzahlung verrechnet?

von Mella25.07.2015 | 18:41
1936 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, vorab erstmal die Situation und Eckdaten: - Halbwaisenrenrte, da Vater 2007 verstorben - Seit August 2013 gehe ich an ein Abendgymnasium. (kostenfrei) - Ich erhalte kein Arbeitslosengeld oder andere Leistungen dieser Art. - Ich erhalte Kindergeld - Ich bin familienversichert, musste allerdings noch nie selbst etwas einzahlen oder bezahlen bei der Krankenkasse oder so. - Ich bekomme seit Juni 2015 Schüler-BaföG (muss nicht zurückgezahlt werden, da Schüler-Bafög) - Ende Mai musste ich dann auch die Halbwaisenrente beantragen, da das Voraussetzung für den Bafög Antrag ist. - Vor dem Bafög bekam ich alle Kosten von meinen Eltern bezahlt (Miete, Lebenskosten, etc.) - Ich habe noch nie gearbeitet, also selbst Geld verdient - Ich musste noch nie irgendwelche Zahlungen sonst an Ämter usw. leisten oder bezahlen. - Eine Steuer-ID habe ich natürlich, aber musste diese nun das erste Mal angeben bei der Halbwaisenrentenantragstellung - vorher noch nie. Ich bekam dann Ende Juni den Rentenbescheid. Angegeben war ein "Nachzahlungszeitraum" von Mai (01.05) 2014 bis Ende Juni 2015. Ab August 2015 soll ich dann meine Halbwaisenrente erhalten. Soweit klar, ein Jahr rückwirkend. Im Bescheid stand, dass es eine Nachzahlung geben soll für den Zeitraum 01.05.2014 bis Juni 2015, diese aber noch nicht ausgezahlt werden darf, wegen Prüfung von Ansprüchen. (ca. 1800€) Nun bekam ich dann einen neuen Rentenbescheid. In diesem sind alle Leistungen aufgelistet und wie sie berechnet werde, so, wie im ersten Bescheid. Dann aber der Punkt, der mich wieder stutzig macht: Die Berechnung der Nachzahlung. Aufgeteilt in verschiedene Zeiträume (meist von 1-3 Monate). So steht es beispielsweise (1 zu 1) im Bescheid: Abrechnung für abgelaufene Zeiträume mit Verrechnung von Beträgen: vom 01.05.2014 bis 30.06.2014 für 02 Monate Nachzahlung 255,56 EUR zu verrechnen (monatlich 127,78 EUR) - 255,56 EUR Verbleibende Nachzahlung +0,00 EUR Das ist dann danach immer dasselbe. Nur die Zeiträume sind eben nachfolgend (07/14-09/14; 10/14-12/14; usw.) und die Geldbeträge sind immer andere. Dann steht dort: "eine Nachzahlung ergibt sich nicht." Zusammengerechnet ergeben die einzelnen Beträge der Zeiträume den Nachzahlungsbetrag aus dem ersten Rentenbescheid. Nun frage ich mich aber, womit die Nachzahlung verrechnet wurde? Wer hat Anspruch auf die gesamte Nachzahlung? Kann ich von der Rentenkasse Nachweise verlangen über Ansprüche Dritter? Ich hoffe, dass das irgendwie verständlich ist ... Es steht eben nicht dabei, wer Ansprüche hatte und warum? Ich war nicht beim Arbeitsamt oder sonst wo, nur Kindergeld und das beträgt monatlich 184,00€, dieser Betrag taucht nirgendwo im Bescheid auf, also kann das schon mal nicht sein zum Verrechnen. Aber was sonst? Nie ein Job, keine Leistungen sonst ... ich bin ratlos, denn im Bescheid steht es nur so, wie dort oben beschrieben. Noch dazu habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass im ersten Bescheid immer die AOK Nordost angegeben ist bei den Berechnungen der Rente. Ich war aber nie bei der AOK. Erst im zweiten Bescheid steht die IKK. Alle Beträge (jeder Prozentsatz, jeder noch so klein aufgelistete Betrag) sind in beinen Bescheiden dieselben. Im zweiten Bescheid steht also plötzlich meine richtige Krankenkasse. Und dann steht das oben beschriebene mit der Verrechnung abgelaufener Zeiträume ... in den Berechnungen ja leider nichts erklärt. Nicht an wen, warum usw. Kann mir da jemand helfen? Am Telefon wollte der Herr auch nicht so recht antworten. Keine Info an wen, warm, keine nachweise etc. Was nun? :(

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mella,

Ihre ursprüngliche Frage konnten Sie ja bereits klären.

Feste Fristen, in denen die gegebenenfalls erstattungsberechtigten Stellen antworten müssen, gibt es leider nicht. Evtl. können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie selbst bei der fraglichen Stelle (wahrscheinlich das BAföG-Amt) anrufen und darum bitten, dass der Erstattungsanspruch schnellstmöglich beziffert bzw. Fehlanzeige gemeldet wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W*lfgangam 25.07.2015 | 20:53
Hallo Mella, das hängt mit geänderten Rentenbeträgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zusammen. Zum 01.07. wird die Rente (meist) erhöht, zum 01.01.2015 sowie zum 01.03.2015 gab es Änderungen bei den Abzügen (Kranken- und Pflegeversicherung) von der Rente, so dass die Nachzahlungszeiträume mit den jeweiligen Brutto-/Nettobeträgen der Rente in den einzelnen Monaten dargestellt worden sind ...das alles zerhackstückt den Nachzahlungszeitraum etwas unübersichtlich – und macht es für Nichtrentenexperten nahezu unmöglich, das nachzuvollziehen ;-) > Noch dazu habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass im ersten Bescheid immer die AOK Nordost angegeben ist bei den Berechnungen der Rente. Ich war aber nie bei der AOK. Wer hat eigentlich Ihren Rentenbescheid aufgenommen? Vielleicht erkundigen Sie sich dort noch mal direkt, was das alles soll – und der/die hat sicher auch einen guten Draht, das mit der DRV-Sachbearbeitung zu klären! Gruß w.
Mellaam 26.07.2015 | 08:28
Vielen Dank für den Hinweis W*lfgang. Das werde ich dann auch nochmal ansprechen, inwieweit sich das alles zusammensetzt. Mich wundert aber auch, warum von der Nachzahlung wirklich kein Cent übrig bleibt. Hier wäre eine wirklich genaue Aufzählung hilfreich, da ich das ja sonst gar nicht nachvollziehen kann. Denn es sind ja manchmal auch Beträge von 400€ oder 500€ in einigen Zeiträumen als Nachzahlung - und die ist weg wegen Krankenkassenbeiträgen? Ich sehe da gar nicht mehr durch. So viel jeden Monat für die Krankenkasse und Rente? Ich habe doch nicht gearbeitet. Ich bin Familienversichert, hängt das damit zusammen?
Mellaam 26.07.2015 | 08:30
Vielen Dank für den Hinweis W*lfgang. Das werde ich dann auch nochmal ansprechen, inwieweit sich das alles zusammensetzt. Mich wundert aber auch, warum von der Nachzahlung wirklich kein Cent übrig bleibt. Hier wäre eine wirklich genaue Aufzählung hilfreich, da ich das ja sonst gar nicht nachvollziehen kann. Denn es sind ja manchmal auch Beträge von 400€ oder 500€ in einigen Zeiträumen als Nachzahlung - und die ist weg wegen Krankenkassenbeiträgen? Ich sehe da gar nicht mehr durch. So viel jeden Monat für die Krankenkasse und Rente? Ich habe doch nicht gearbeitet. Ich bin Familienversichert, hängt das damit zusammen? In meiner Klasse sind 3 Mitschüler, die auch Nachzahlungen erhalten haben und bis auf kleinere Abzüge haben sie dennoch etwas erhalten. Aber bei mir ist alles verrechnet. Morgen weiß ich mehr. ;)
Jonasam 26.07.2015 | 10:48
Hallo Melanie, so wie sie den Fall beschreiben, wurde die Nachzahlung noch gar nicht abgerechnet. Es ist eine Neuberechnung der Rente erfolgt, da bisher die falsche Krankenkasse berücksichtigt wurde. Dabei stehen sich die Zeiten gegenüber, die ihnen zustehen. Die werden also gegeneinander verrechnet. Die Nachzahlung muss noch abgerechnet werden. Fragen Sie beim Rentenreform nach, wann mit der Abrechnung der Rentenzahlung gerechnet werden kann. MfG Jonas
Mellaam 27.07.2015 | 08:10
Hallo Jonas, vielen Dank für die Antwort! :) Ich habe jetzt auch nochmal angerufen bei der Rentenkasse und diese wartet wohl seit Juni auf Antwort einer Stelle, die Ansprüche haben könnte. Es werden ja alle angefragt, die in Betracht kommen könnten (Krankenkasse, Versicherungen o.ä., etc.) Alsbald sie dort Neues bei der Rentenkasse erfahren, bekomme ich natürlich ein Schreiben. Gibt es dort Fristen, wie lange sich eine Stelle/Amt/Versicherung/etc. Zeit lassen darf mit einer Antwort? Sie haben natürlich Recht. Es wurde noch nicht abgerechnet. Da muss man erstmal durchsehen können ... Es steht ja schließlich da "verrechnet" und am Ende "eine Nachzahlung ergibt sich nicht" und "Berechnung der Nachzahlung" usw.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026