Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gesamtleistungsbewertung

von Mensch Marx09.07.2017 | 18:39
1150 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Bei der Gesamtleistungsbewertung, gibt es ja auch die Beitragsfreie Zeit die zählt. Was wäre wenn jemand einen Durchschnittswert von 1 Punkt hat, und vorher 7 Jahre Schule und Studium ab 18 Lebensjahr und war drei Jahre arbeitslos. Das macht 10 Jahre. Bekommt man dann zusätzlich 10 Entgeltpunkte? Ich mein bei einer Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente kann dann auch mal ein Studium und Arbeitslosigkeit 10 Punkte gut geschriebe. Gesamtleistungswert ohne versicherungstechnische Lücken Belegungsfähiger Zeitraum: 40 Jahre Beitragszeit: 35 Jahre Entgeltpunkte für Beitragszeit: 35 EP Beitragsfreie Zeit (z.B. Zurechnungszeit und Arbeitslosigkeit): 5 Jahre Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: 35 EP geteilt durch (40 - 5 Jahre) 35 Jahre = 1 EP/Jahr. Da der Durchschnitt der Beitragszeiten 1 EP pro Jahr beträgt, werden für die beitragsfreien Zeiten ebenfalls 1 EP pro Jahr berechnet → insgesamt 40 EP

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mensch Marx,

Schul- und Hochschulzeiten erhalten im Rahmen der Rentenberechnung keinen eigenen Wert.

Sie zählen für die Ermittlung des Gesamtleistungswertes nicht zum belegungsfähigen Gesamtzeitraum. Auch andere beitragsfreie Zeiten (auch zu bewertende ) werden aus dem belegungsfähigen Gesamtzeitraum herausgerechnet.

Die zu bewertenden beitragsfreien Zeiten erhalten, den aus der Gesamtleistungsbewertung (Grund- und Vergleichsverwertung) ermittelten Wert.

Zeiten der Fachschule oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten für einen maximalen Zeitraum von 36 Kalendermonaten einen auf 75 % des Gesamtleistungswertes begrenzten Wert, maximal 0,0625 Entgeltpunkte für jeden Kalendermonat.

Weitere Informationen erhalten Sie aus unseren Broschüren unter folgenden Links.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_jeder_monat_zaehlt.html

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

C.A.am 09.07.2017 | 19:22
Warum nutzen Sie denn nicht das hiesiger Lexikon. Da könnte man schon einiges klären, z.b. Ihren Irrglauben, dass sämliche Anrechnungszeiten 100% der Gesamtleistungsbewertung (GLB) erhalten. Je nach dem von welcher Art von Versicherungszeit wir reden, gibt es einen bestimmten %-Satz der GLB; z.B. für Zeiten der Schulischen Ausbildung = nichts Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
C.A.am 09.07.2017 | 20:30
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Falsch, da Schulzeiten auch zu Beitragsfreien Zeit gehört und die bekommen doch auch was bei der gesamtleistungsbewertung? Oder nicht?
Das nennt man wohl beratungsresistent Erst "Falsch" und dann "oder nicht?" Den Link mit den fünf Sätzen mal durchgelesen ? Dann forderen Sie sich eben eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an. Da können Sie es sich auch noch mal - konkret - durchlesen.
Schlaubi123am 09.07.2017 | 20:32
Nein. Schulausbildung werden nicht bewertet. Für reine Schulausbildung gibt es 0,0 EP Nur Fachschulen bekommen noch eine Bewertung
Mensch Marxam 09.07.2017 | 22:17
Und was sind dann alles beitragsfreie Zeiten wo der errechnete Durchschnittswert multipiziert wird?
C.A.am 10.07.2017 | 08:22
Da kann man sich nur an den Kopf fassen. Nutzen Sie das LEXIKON ! Da finden Sie auch eine Definition zu 'beitragsfreie Zeiten': Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Und wenn Sie die Antworten zu Ihrer eigenen Frage auch lesen würden, wüssten Sie (seit 09.07.2017 - 19:22), dass es auf die Art der Versicherungszeit ankommt, wie diese bewertet wird Beispiele: Zeiten der schulischen Ausbildung: 0% der Gesamtleistungsbewertung Zurechnungszeiten: 100% der Gesamtleistungsbewertung Arbeitslosigkeitszeiten (als Anrechnungszeiten) ab Zeiten 01.01.2011: 80% der Gesamtleistungsbewertung Fachschulausbildung: 75% der Gesamtleistungsbewertung Wiederholend: Fordern Sie sich eine Rentenauskunft an, dann können Sie es - konkret - nachlesen.
senf-dazuam 10.07.2017 | 10:10
Zitat von C.A. anzeigenausblenden
Alternativ hilft auch ein Blick ins Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ § 71 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) § 74 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung § 263 Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten § 263a Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost) sowie weitere Paragraphen für die knappschaftliche Versicherung ... Da wird dann beschrieben, welche Zeiten dazu zählen und wie sie (zu welchem Zeitpunkt) bewertet werden (oder wurden).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026