Hallo Mensch Marx,
Schul- und Hochschulzeiten erhalten im Rahmen der Rentenberechnung keinen eigenen Wert.
Sie zählen für die Ermittlung des Gesamtleistungswertes nicht zum belegungsfähigen Gesamtzeitraum. Auch andere beitragsfreie Zeiten (auch zu bewertende ) werden aus dem belegungsfähigen Gesamtzeitraum herausgerechnet.
Die zu bewertenden beitragsfreien Zeiten erhalten, den aus der Gesamtleistungsbewertung (Grund- und Vergleichsverwertung) ermittelten Wert.
Zeiten der Fachschule oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten für einen maximalen Zeitraum von 36 Kalendermonaten einen auf 75 % des Gesamtleistungswertes begrenzten Wert, maximal 0,0625 Entgeltpunkte für jeden Kalendermonat.
Weitere Informationen erhalten Sie aus unseren Broschüren unter folgenden Links.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_jeder_monat_zaehlt.html
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.html