Hans hat in seinem Beitrag die Rechtslage zutreffend dargestellt. Nachdem die frühere Ehefrau Ihres Vaters verstorben ist, steht Ihre Mutter als nunmehr "alleinige Berechtigte" die Witwenrente in ungekürzter Höhe zu (keine Aufteilung mehr nach der Ehedauer). Die Anweisung der ungekürzten Witwenrente wird der zuständige Rentenversicherungsträger von Amts wegen veranlassen, bedarf also nicht eines entsprechenden Antrages Ihrer Mutter. Sollte diese Umstellung nicht zeitnah erfolgen, wäre es aber in jedem Fall ratsam, mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger (ob telefonisch oder schriftlich) in Kontakt zu treten.