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gesetzliche Rente

von Karola20.02.2010 | 08:41
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6 Antworten

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Hallo, Ich habe seit dem 8.3.1993 einen Schwerbehinderten-Ausweis zu 50 % mit dem Buchstaben G. Ich werde nun 53 Jahre alt und habe einen Vollzeitjob bereits seit 30 Jahren in ein und der gleichen Firma. Davor habe ich 3 Jahre meine Berufsausbildung gemacht und abgeschlossen. 1 Kind habe ich allein groß gezogen. Ich würde gern wissen, ob ich als Schwerbehinderte mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen kann und ob ich mit Abzügen ggfs. mit wieviel Abzügen ich rechnen muss. Vielen Dank im voraus. MFG K.Kirchbach

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach dem derzeit geltenden Recht können Sie Altersrente wegen Schwerbehinderung beziehen (Geburtjahr 1957):

- ohne Abschläge mit 63 Jahren und 11 Mónaten

- mit Abschlägen mit 60 Jahren und 11 Monaten.

Altersrente ab 60 ist für Ihren Geburtsjahrgang leider nicht möglich.

5 Antworten

UUam 20.02.2010 | 10:05
Hallo Frau Kirchbach, Sie können als Schwerbehinderte mit 60 in Rente gehen, wenn, wie bei Ihnen ja gegeben, 35 Jahre der Beitragzeit voll sind und mindestens 50 GdB vorliegen. Allerdings mit einem Abschlag von 10,8 %! Ob sie ein Kind allein großgezogen haben, interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Trotzdem bin ich voller Bewunderung für Sie, weil Sie trotz Behinderung voll arbeiten konnten und weiterhin zu können scheinen. MfG U.U.
Karolaam 20.02.2010 | 10:18
Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Besten Dank. MFG K.Kirchbach
Schadeam 20.02.2010 | 11:30
Ich will UU dahingehend korrigieren, dass für den Jahrgang 57 auch die AR für Schwerbehinderte hinausgeschoben wird - wenn ich die Tabelle richtig im Kopf habe um 11 Monate. Daher können Sie abschlagsfrei erst mit 63+11 und bei 10,8% Abschlag mit 60+11 in Rente gehen. Schade, ist aber so.
Karolaam 21.02.2010 | 15:41
Hallo Schade, Meines Wissens werden die Jahre des Schwerbehindertenausweises mit berücksichtigt, oder bin ich da falsch informiert ? Könnten Sie mich dahingehend nochmal genauer informieren. Bleibt es bei Ihrer Aussage ohne Abschlag 63 Jahre + 11
Schadeam 21.02.2010 | 18:50
Es gibt schon einen "Vertrauensschutz" für Menschen, die bereits am 16.11.2000 schwerbehindert waren, allerdings nur sofern man auch vor dem 17.11.1950 geboren wurde - das sind Sie aber nach den gemachten Angaben nicht. Ja es bleibt bei meiner Aussage.
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