Nach dem derzeit geltenden Recht können Sie Altersrente wegen Schwerbehinderung beziehen (Geburtjahr 1957):
- ohne Abschläge mit 63 Jahren und 11 Mónaten
- mit Abschlägen mit 60 Jahren und 11 Monaten.
Altersrente ab 60 ist für Ihren Geburtsjahrgang leider nicht möglich.