Anhand des geschilderten Sachverhalts und angesichts der herrschenden technischen Rahmenbedingungen im Bereich der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung wird wohl mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem Missverständnis Seitens des Mitarbeiters der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland auszugehen sein. Die schriftliche Anforderung des Arbeitsentgelts für die Zeit vom 01.02.2008 bis 30.04.2008 trotz des Vorliegens einer DEÜV-Meldung für die Zeit vom 01.01.2008 bis 30.04.2008 können nicht nachvollzogen werden. Da offenbar ein Einzelfall vorliegt, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem besagtem Mitarbeiter in Verbindung zu setzen.