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Gesundheitsreform/Krankenversicherungspflicht

von Juergen04.05.2007 | 22:35
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4 Antworten

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Ich bin 1987 von der BKK meines frueheren Arbeitgebers in eine PKV uebergetreten. Diese habe ich 1998 gekuendigt und bin seitdem nicht mehr krankenversichert. Ich bin jetzt 65 und beziehe seit 2 Jahren Rente. Gemaess Gesundheitsreform habe ich die Moeglichkeit und bin dazu wohl auch verpflichtet bis spaetestens 1.7.2007 wieder einer Krankenversicherung beizutreten. Meine ehem. PKV muss mich demnach auf Antrag wieder aufnehmen. Kann ich mir auch eine beliebige gesetzliche Krankenvers. auswaehlen und sind diese ebenfalls verpflichtet mich auf Antrag ohne Einschraenkung aufzunehmen? Kann ich auch Wiederaufnahme in die BKK meines frueheren Arbeitgebers - ich bin 1987 aus dem Unternehmen ausgestiegen, beziehe aber von diesem zu meiner Rente eine Pension? Muss ich als Rentner den Krankenvers.beitrag zu 100% selbst tragen oder erhalte ich dazu einen Anteil von der BfA?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Laut „Gesundheitsreform“ müssten Sie sich an Ihre private KK wenden (letzte KK). Diese muss Ihnen ab 01.07.2007 ein Angebot unterbreiten, wie Sie in Zukunft kk-versichert sind.

3 Antworten

Schiko.am 05.05.2007 | 08:59
Widerspreche ihnen nicht gerne. Es ist aber kaum vorstellbar, dass sie seit rentenbezug nicht ver- sichert sind. Schauen sie doch ihre letzte rentenmitteilung nochmals an. Wenn dies so ist er- scheint brutto für netto. Als gesetzlich versich- eter wird gleich der hälftebeitrag von der bruttorente einbehalten und mit den anteil der rentenversicherung überwiesen. Somit zahlen sie n ur die hälfte. dagegen für die pflegeversicherung den vollen satz von 1,70 oder sogar 1,95, Denk- bar, bei einer minirente sind sind mit der frau versichert ? MfG.
Amadéam 06.05.2007 | 21:01
Will keine politische Werbung machen, aber hier wird Ihr Anliegen in Kurzform erläutert: http://www.spd.de/show/1701978/180107_FB_krankenversicherung_NCI… Etwas ausführlicher und ohne Nennung von „Parteiverdiensten“: http://www.die-gesundheitsreform.de/index.html Wenn Sie wieder Mitglied in Ihrer privaten KV werden (letzte Krankenversicherung war ja die Private !), steht Ihnen – auf Antrag ! - ein Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag seitens der DRV Bund (ehemals BfA) zu. Den KV-Beitrag tragen Sie aber allein. Auf Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. wird insoweit hingewiesen. Übersteigen Ihre eigenen Einkünfte eine gewisse Grenze, ist auch keine beitragsfreie Familienversicherung möglich! Und zwar ist die Familienversicherung nicht möglich, wenn der Angehörige Gesamteinkommen hat, das die maßgebende monatliche Einkommensgrenze (1/7 der monatlichen Bezugsgröße; 2006 = 350,00 Euro) übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze 400,00 Euro monatlich.
Amadéam 06.05.2007 | 21:06
Hallo Schiko, Sie hätten gut daran getan, nicht zu widersprechen. Aufgrund solcher "Fälle" wie Juergen, ist in der Gesundheitsreform ja eine Regelung aufgenomen worden, dass eben NIEMAND mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein muss und soll. Einen gesegneten Sonntagabend wünscht Ihnen Amadé
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