Grundsätzlich sind keine Probleme zu erwarten, solange eine rechtsgültige Ehe vorliegt.
Probleme könnten sich bei der Antragstellung dahingehend ergeben, dass Sie eventuell Fragen zum verstorbenen Ehegatten nicht eindeutig beantworten können. Dies passiert öfters in Bezug auf unge-klärte Zeiträume im Versicherungsverlauf oder bei den Angaben zur letzten Krankenversicherung des Verstorbenen.