Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frank Brink,
ohne Kenntnis ihres Versicherungslebens kann ich Ihnen leider nur Eckten zu einer möglichen Witwen- und Waisenrente liefern.
Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Die große Witwenrente beträgt 55 % der bisher von Ihnen bezogenen Erwerbsminderungsrente.
Sie erhöht sich um einen Zuschlag für Kindererziehung, wenn ihre Frau - wie anzunehmen ist - ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzieht oder erzogen hat.
Eigene Einkünfte ihrer Frau, die oberhalb eines bestimmten Freibetrages liegen, werden zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent ihrer bisher bezogenen Erwerbsminderungsrente. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag
gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils richtet.
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