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Experten-Antwort

Grosse Witwenrente + Halbwaisenrente

von Frank Brink08.08.2015 | 14:41
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3 Antworten

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Hallo, ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente (unbefristet) in Höhe von 1.435,00€ Brutto. Verheiratet seit 5 Jahren, ein Kind (1 Jahr alt). Ehefrau ist 40 Jahre alt. Ich bin selbst 47 Jahre alt. Sollte ich jetzt sterben, wieviel Absicherung hätte meine Kleinfamilie? Kann das jemand ausrechnen? Das wäre sehr nett. Gruss F. Brink

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank Brink,

ohne Kenntnis ihres Versicherungslebens kann ich Ihnen leider nur Eckten zu einer möglichen Witwen- und Waisenrente liefern.

Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Die große Witwenrente beträgt 55 % der bisher von Ihnen bezogenen Erwerbsminderungsrente.

Sie erhöht sich um einen Zuschlag für Kindererziehung, wenn ihre Frau - wie anzunehmen ist - ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzieht oder erzogen hat.

Eigene Einkünfte ihrer Frau, die oberhalb eines bestimmten Freibetrages liegen, werden zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent ihrer bisher bezogenen Erwerbsminderungsrente. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag

gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils richtet.

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2 Antworten

Schlaubi123am 08.08.2015 | 16:24
Vom Bruttobetrag 55% für die Witwe + 10% für das waisenrentenberechtigte Kind.
W*lfgangam 08.08.2015 | 20:54
Ergänzend: plus ein Zuschlag, der sich nach den Versicherungsjahren des Verstorbenen richtet - kann grob der doppelte Betrag werden. Hallo Frank Brink, ob die Witwe überhaupt eine Witwenrente bekommt, hängt von deren eigenen Einkünften ab - dazu sind Ihre Angaben zu spärlich, da überhaupt ansatzweise eine Prognose zu geben. Schauen Sie in dieses Merkblatt der DRV, hilft vielleicht auf den ersten Blick weiter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Zur endgültigen Klärung/was kommt im Todesfall noch raus, suchen Sie besser die nächste Beratungsstelle persönlich auf. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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