Schließe mich den beiden Vorbeiträgen an.
Sollten Sie und Ihr Schwiegervater Fragen bzgl. des erteilten Bescheides haben (in dem die Höhe der Witwerrente inkl. der Einkommensanrechnung dargestellt wird), rate ich dazu, daß Ihr Schwiegervater einen Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle des gewährenden Rentenversicherungsträgers wahrnimmt.