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Grundsicherung

von Herbert23.06.2009 | 14:32
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Wir haben für unsere behinderte Tochter ( 34 Jahre,Schwerstbehindert,Rollstuhl) Grundsicherung beantragt. Die Arge hat bereits im Januar das Arbeitslosengeld eingestellt mit der Begründung das nun das Grundsicherungsamt zuständig sei. Diese haben auch den Widerspruch unsererseits abgelehnt, das wir für unsere Tochter in eine Lebensversicherung einzahlen, und diese mit dem Rückkaufswert in Höhe von 5279,00 Euro über dem sog. Schonvermögen liegt, das man lt. Grundsicherungsamt haben darf. Es ist mir eigentlich ein Rätsel, warum der Staat uns dafür bestraft, das wir für unsere Tochter vorsorgen,aber gut, die Gesetze sind nunmal nicht mit Logik zu erklären, das haben wir nun endgültig gelernt. Wir beide kommen mit unseren Renten ( zusammen knapp 1000 Euro nett ) so grade über die Runden. Die Ablehnung hat uns völlig aus der Bahn geworfen. Meine Frage lautet an Sie : In dem Ablehnungsbescheid steht,das wir unsere Tochter die Versicherung kündigen muss ( Verlust mindestens 600 Euro ) und das Geld dann erst "verleben" soll. Nach Abzug des Schonvermögens bleiben meiner Tochter nun ca. 2600,00 Euro. Da wir bereits von Februar bis heute keinerlei Leistungen erhalten haben ist meine Frage nun, auf wieviel Monate die 2600 Euro angesetzt werden beim Grundsicherungsamt. Das heisst, ab wann können wir einen neuen Antrag stellen?? Für jede Hilfe wären wir dankbar. Hebert

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ausser, dass das Schonvermögen zur Zeit 2.600,- EUR beträgt; verweise ich auf den Beitrag von "Schiko":

8 Antworten

...am 23.06.2009 | 15:08
und was soll die rentenversicherung dazu sagen??? fragen sie das grundsicherungsamt.
Ottoam 23.06.2009 | 15:18
Lieber ... Schade das die Erziehung bei manchen Menschen so völlig fehlgeschlagen ist. Wir haben früher gelernt, das wenn wir von etwas keine Ahnung haben, dann halten wie den Schnabel. Mit solchen Beiträgen ist Herbert nicht geholfen.
Ajaxam 23.06.2009 | 15:20
2.600:351,-- (Grundbetrag) = 7,4 Monate dazu kommt ./. anteilig Miete und Mehrbedarf; das Grundsicherungsamt rechnet Ihnen das aber i.d.R. aus.
Herbertam 23.06.2009 | 15:32
Hallo Ajax, vielen vielen Dank für Ihre Antwort. So haben wir eine ungefähre Grössenordnung. Ihnen noch einen schönen Tag
Katjaam 23.06.2009 | 15:51
Hallo Herbert, vielleicht kann Ihnen bei nachfolgenden Links weitergeholfen werden: http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/index.php http://www.sozialhilfe24.de/forum/ Gruß Katja
Schiko.am 23.06.2009 | 16:35
Hart und oft ungerecht wie es manche Menschen trifft. Durch die 2,41 % Rentenerhöhung erhöht sich vermutlich der bisherige Regelbedarf auf demnächst 359 . Da ja die Tochter bei Ihnen wohnt werden Miete und Heizkosten nicht berücksichtigt. Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen" G" können noch 17% vom Regelsatz hinzukommen. Gleich zur Klarstellung, ich meine die bedarfsorientierte Grundsicherung die ab 1.1.2003 als neue Sozialleistung eingeführt wurde.Der Name Grundsicherung taucht ja auch bei anderen Sozialleistungen auf dort gelten ja oft 2600 Euro als Schonvermögen. Bei der GS ab 1.1.03 wird Vermögen von 2.301/2915 led./vh. nicht angerechnet. Der Rückkaufswert ( Vermögen) von 5.279 minus 2.301 mit Euro 2978 muss erst aufgebraucht werden, geteilt durch 359 gilt dies für über 8 Monate( 359 x 8= 2872) somit hat der Antrag auf GS. ab 9. Monat Aussicht auf Erfolg. Natürlich entsprechend günstiger wenn zu den 359 die 17% und monatlich 61 Euro berücksichtigt werden. Der großzügige Freibetrag von bis zu 100.000 im Jahr ist wenig hilfreich, auf das geringe Einkommen der Eltern kann auch ohne 100.000 Grenze nicht zu- gegriffen werden. Hoffe mit Ihnen, dass Sie diese Zeit durchstehen. MfG.
Herbertam 24.06.2009 | 07:47
Hallo lieber Schiko. vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe Ihn soweit verstanden. EIne Frage habe ich noch.Das Arbeitslosengeld II wurde im Januar eingestellt. Seitdem hat meine Tochter nichts mehr erhalten.Also wäre ein Antrag zum 01.10.2009 sinnvoll??Sollen wir in der Antrag reinschreiben, das der Betrag in Höhe von 2978 Euro nun aufgebraucht ist???oder prüft das Gruundsicherungsamt dies??? Vielen Dank im Vorraus schonmal.
Schiko.am 24.06.2009 | 08:24
Ich meine nach dem Vermögen ist im Antrag gefragt. Setzen Sie den Überweisungsbetrag auf Konto in voller Höhe ein. Dies wird dann Grundlage der Grundsicherungshöhe der 1. Zahlung sein, im zweiten Monat wird ja dann eine An- rechnung entfallen. MfG.
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