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Experten-Antwort

Gutachten?

von Mary Lou16.11.2014 | 09:39
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen EU-Rentenantrag gestellt und einen Folgeantrag, die Beide nach Aktenlage bewilligt wurden. Jetzt habe ich gehört, dass bei der Rentenversicherung ein Gutachten erstellt wurde, das man anfordern kann. Stimmt das? und wenn ja, wie geht das? Danke, für evtl. Antworten Mary Lou

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

@ Sachbearbeiter Rentenrevision

"...Wir haben die Fragestellerin bereits anhand ihrer IP-Nummer identifiziert und werden in den nächsten Tagen eine gründliche Überprüfung der Leistungsakte veranlassen...".

Das ist technisch nicht möglich für einen User wie Sie die IP-Adresse zu ermitteln.

Also möchte ich Sie bitten solche Bemerkungen zu unterlassen.

@ MaryLou

§ 25 SGB X regelt die Akteneinsicht durch Beteiligte. Setzen Sie sich unter Hinweis auf diesen Paragraphen mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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16 Antworten

Anni Knusperkeksam 16.11.2014 | 10:27
Klar geht das. Da wird anhand der Aktenlage entschieden. Seien Sie froh, das Ihnen der mühselige Weg zum Gutachter oder in die Reha erspart geblieben ist. Warum mal so und mal so entschieden wird, ist mir schleierhaft. Denn es gibt genug eindeutigeFälle, die erst noch zur Reha und zum Gutachter müssen und dann die EM-Rente erhalten. Naja vielleicht haben die zu wenig Material sprich KH-Aufenthalte vorzuweisen. Bei mir zum Beispiel hat der MDK und das Arbeitsamt wg Nahtlosigkeit das Gutachten nach Aktenlage erstellt. Obwohl ich genügend Arztberichte vorzuweisen hatte und oft im Krankenhaus war mußte ich mich trotzdem noch zum Gutachter schleppen. Nach 6 Wochen bekam ich dann meinem EM-Rentenbescheid.
GroKoam 16.11.2014 | 11:55
Zum Gutachter schleppen. Auweia.
Matze72am 16.11.2014 | 12:56
Den "Antrag auf Akteneinsicht" sollen Sie schriftlich formulieren. Des Weiteren empfiehlt es sich, sich das Gutachten durch den eigenen Hausarzt nach vorheriger Absprache vermitteln zu lassen. Eventuell sollte Sie ihre/seine Praxis-Adresse mit angeben http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Anika H.am 16.11.2014 | 12:42
Klar geht das. Da wird anhand der Aktenlage entschieden. Seien Sie froh, das Ihnen der mühselige Weg zum Gutachter oder in die Reha erspart geblieben ist. Warum mal so und mal so entschieden wird, ist mir schleierhaft. Denn es gibt genug eindeutigeFälle, die erst noch zur Reha und zum Gutachter müssen und dann die EM-Rente erhalten. Naja vielleicht haben die zu wenig Material sprich KH-Aufenthalte vorzuweisen. Bei mir zum Beispiel hat der MDK und das Arbeitsamt wg Nahtlosigkeit das Gutachten nach Aktenlage erstellt. Obwohl ich genügend Arztberichte vorzuweisen hatte und oft im Krankenhaus war mußte ich mich trotzdem noch zum Gutachter schleppen. Nach 6 Wochen bekam ich dann meinem EM-Rentenbescheid.
Zum Gutachter schleppen. Auweia.
deinen derben, rüden Senf ("Hess rüd") kannst du dir sonstwohin schmieren, GroKo
KSCam 16.11.2014 | 13:09
....alles schön und recht, natürlich können Sie Akteneinsicht jedezeit verlangen. Einen Brief entsprechend loszuschicken, sollten Sie schaffen. Aber was bringt es? Wenn schon 2 mal nach Aktenlage entschieden wurde und Sie Rente erhalten, war das, was Sie eingereicht haben oder die Befundberichte Ihrer Ärzte oder Rehaberichte (eben das was der DRV vorliegt) so eindeutig, dass der ärztliche Dienst die Rente befürwortet hat. Ob es Ihnen viel bringt, das in der Akte zu sehen, oder es ein "Aufwand für nichts" ist, müssen Sie selbst entscheiden.
Rentenprüferam 16.11.2014 | 14:02
Da scheint bei ihnen was schiefgelaufen zu sein. Habe bei den zuständigen Kollegen ihrer RV gerade veranlasst das Sie kurzfristig persönlich begutachtet werden !
Sachbearbeitung Rentenrevisionam 16.11.2014 | 14:17
Vielen Dank, Herr Kollege! Wir haben die Fragestellerin bereits anhand ihrer IP-Nummer identifiziert und werden in den nächsten Tagen eine gründliche Überprüfung der Leistungsakte veranlassen. Mit kollegialen Grüßen
Schorscham 16.11.2014 | 14:10
In welcher Gosse sind Sie denn aufgewachsen? Da, wo seit Generationen nur Schulabgänger ohne Abschluss wohnen?
Mary Louam 16.11.2014 | 18:25
Da scheint bei ihnen was schiefgelaufen zu sein. Habe bei den zuständigen Kollegen ihrer RV gerade veranlasst das Sie kurzfristig persönlich begutachtet werden !
Vielen Dank, Herr Kollege! Wir haben die Fragestellerin bereits anhand ihrer IP-Nummer identifiziert und werden in den nächsten Tagen eine gründliche Überprüfung der Leistungsakte veranlassen. Mit kollegialen Grüßen
Ist das normal?
Mary Louam 16.11.2014 | 18:46
Was ist denn bei mir Unstimmig?
Mary Louam 16.11.2014 | 18:39
Ich wüsste nicht was da schief gegangen sein soll, ich habe 50 % meiner Zeit im Krankenhaus verbracht und tue es noch immer, es werden vermutlich sehr viele Berichte vorhanden sein. Außerdem war ich zur Reha, die ich Arbeitsunfähig verlassen habe. Ich weiß nicht warum das so unnormal sein soll, das aufgrund von Aktenlage entschieden wird, das muss mir erklärt werden. Im Jahr 2013 hatte ich 2 Monate die einigermaßen gingen 10 Monate die sehr schlecht waren davon 6 Monate in der Klinik, meistens in einer geschlossenen Station. Und 2014 sah auch nicht viel besser aus, ist aber ja noch nicht vorbei!
Christina Nowakam 16.11.2014 | 18:53
Hallo Mary Lou, ich denke, dass die Antworten keine Kritik an der Entscheidung der DRV waren, sondern lediglich der Tatsache geschuldet, dass Sie ein Gutachten der DRV einsehen wollen. Meine Frage : Und wozu benötigen Sie das Gutachten, sofern es Eines gibt? Wenn ein Gutachen für Sie so wichtig ist, bitten Sie die DRV eines zu erstellen - bitten Sie um einen Gutachtertermin damit die Rentenzahlung in Ihrem Sinne überpürft werden kann. Dann lesen Sie auch schwarz auf weiß, warum die DRV nach Aktenlage entschieden hat.
Sachbearbeitung Rentenrevisionam 16.11.2014 | 18:39
Hallo, selbstverständlich sind wir dazu verpflichtet, Hinweisen auf eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich nachzugehen. Mit freundlichen Grüßen
Najaam 16.11.2014 | 23:54
Gar nichts, sie wurden lediglich verulkt von den Schreibern oben. Wenn jemand sehr krank ist, wird auch nach Aktenlage entschieden, das ist nichts ungewöhnliches. Und wenn Sie sogar rein aus Neugierde Einsicht in die Akte haben wollen, können sie das auch tun, ob es gestattet wird, steht nochmal auf einem anderen Blatt.
Mary Louam 17.11.2014 | 09:19
Nicht aus Neugier, sondern aus einem anderen Grund, den ich hier nicht näher erläutern möchte. Wenn sich hier wirklich jemand einen Scherz erlaubt hat, dann möchte ich dazu sagen, dass ich psychisch sehr labil bin und das solche Scherze schon gefährlich sind.
santanderam 17.11.2014 | 10:02
Wenn Sie - wie sie selbst schreiben - psychisch labil sind, wird Ihnen persönlich die Einsicht in das Gutachten verwehrt bleiben.
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