@ Sachbearbeiter Rentenrevision
"...Wir haben die Fragestellerin bereits anhand ihrer IP-Nummer identifiziert und werden in den nächsten Tagen eine gründliche Überprüfung der Leistungsakte veranlassen...".
Das ist technisch nicht möglich für einen User wie Sie die IP-Adresse zu ermitteln.
Also möchte ich Sie bitten solche Bemerkungen zu unterlassen.
@ MaryLou
§ 25 SGB X regelt die Akteneinsicht durch Beteiligte. Setzen Sie sich unter Hinweis auf diesen Paragraphen mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.