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Gutachten § 109 SGB

von Max24.07.2012 | 09:49
1926 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wer hat Erfahrung mit dem Gutachten. Was muss man ungefähr bezahlen? danke

5 Antworten

Berateram 24.07.2012 | 18:14
Sie sprechen in Rätseln. Der von ihnen genannte § 109 SGB hat nichts mit Gutachten zu tun. Was wollen sie denn für ein Gutachten ?
...2am 24.07.2012 | 18:51
Der User meint § 109 SGG. Wieviel die Sache kostet, hängt in erster Linie vom Kostenvoranschlag des ausgewählten Gutachters ab. 1200,00 EUR - 2500,00 EUR werden oft verlangt, zumal wenn noch bestimmte Zusatzuntersuchungen für erforderlich gehalten werden. Wenn das Gutachten den Rechtsstreit voran bringt, beschließt das Gericht möglicherweise, dass die Landeskasse die Kosten übernimmt. Vorschießen müssen Sie aber erstmal selbst, wenn keine Rechtsschutzversicherung da ist, die mitspielt. Fragen Sie am besten Ihren Rechtsanwalt.
Paulchen Plemam 24.07.2012 | 19:37
Ich habe für meine Gutachten nicht bezahlt, wurden alle vom Soz.-Gericht ohne vorherige Fragen bei meinen Behandelnden Ärzten und bei einem bundesweit tätigen Gutachter in Auftrag gegeben.
Gigiam 24.07.2012 | 20:12
Kennst Du den Unterschied zwischen einem Gutachten nach § 106 SGG und § 109 SGG? Wenn Du den begriffen hast, melde Dich nochmals zu Wort. Sonst lass es lieber. Gigi
Maxam 25.07.2012 | 09:44
danke von...2
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