Hallo ich,
grundsätzlich hat der Gutachter eine längere Frist zur Abgabe des Gutachtens. Insofern ist es erklärlich, dass der Rentenversicherungsträger zunächst abwartend reagiert. Sie können nochmals telefonisch mit der Sachbearbeitung klären, ob von deren Seite nicht beim Gutachter telefonisch nachgefragt werden kann, ob das Gutachten tatsächlich schon versandt wurde und ob ggfs. eine Kopie erneut versandt werden kann.
Normalerweise werden die Fahrtkosten, die durch die gutachterliche Untersuchung entstanden sind, erst nach Eingang des Gutachtens abgerechnet, da der entsprechende Beleg zusammen mit dem Gutachten durch den Gutachter übersandt wird.