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Experten-Antwort

Gutachten MDK

von Willi29.03.2015 | 13:38
1641 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Experten Team , Mein EM Antrag ist gestellt,jetzt musste ich von der Krankenkasse zum 2x zum MDK ,wird dieses Gutachten von der DRV mit bewertet,anerkannt. Für Antworten bedanke ich mich im Voraus .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr Antrag auf EM-Rente wurde gestellt. Im Rahmen des Rentenverfahrens entscheidet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger eigenständig anhand der vorliegenden ärztlichen Unterlagen, ob ein Rentenanspruch besteht. Das Gutachten beim MDK ist wohl eher nicht für die Entscheidung maßgebend. Warten Sie deshalb doch einfach die Entscheidung der Rentenversicherung ab .Sie erhalten zu gegebener Zeit (es kann schon Wochen dauern) einen Bescheid über den Ausgang dess Rentenverfahrens. Sollte vorab noch irgendwas erforderlich sein, dann erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung hierüber.

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5 Antworten

Werner Weberam 29.03.2015 | 16:17
Eher nicht.. das Gutachten des MDK wird eher positiv für dich ausfallen da man dich los werden will... Ich habe hier auch 2 Gutachten liegen.. Eins vom MDK und 1 von der DRV... Der DRV nach bin ich topfit... dem MDK nach halb tot. Der Kampf ums zahlen wird auf dem Rücken des Versicherten ausgetragen.
???am 30.03.2015 | 03:54
Der MdK stellt fest, ob Sie in Ihrer aktuellen Beschäftigung (eher kurzfristig für Tage oder Wochen) arbeitsunfähig krank sind. Die Deutsche Rentenvericherung stellt fest, ob Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht, im Regelfall für einen längeren Zeitraum. Es bestehen unterschiedliche Voraussetzungen, sowohl bei den zeitlichen, wie auch bei den sachlichen Beurteilungsbedingungen. Das MdK-Gutachten kann daher eher nicht Grundlage für den Rentenantrag sein.
William 30.03.2015 | 14:55
Sehr geehrter Experte /in, Danke für die Antwort,heute habe ich vom MDK das GA bekommen,danach bin ich arbeitsfähig,obwohl meine Ärzte mich für Arbeitsunfähig halten,Befundberichte von meinen Ärzten wurde garnicht bewertet so als hätte es diese garnicht gegeben,morgen werde ich zum Arbeitsamt fahren u.mich dort wieder arbeitslos melden zusätzlich werde ich einen Widerspruch machen,im Jan.war ich schon mal beim MDK zur Untersuchung der Arzt bestätigte die Arbeitsunfähigkeit unbefristet. Telefonisch gebe ich der Krankenkasse auch keine Auskunft mehr,alles nur noch schriftlich. Deshalb danke für die Antworten hier,meine Nerven sind am Ende u.ich weiß nicht wielange ich diesen Druck noch aushalte,da es für meine Krankheit nicht förderlich ist,höchstens verschlimmert.
Herz1952am 30.03.2015 | 20:21
Hallo Willi, nehmen Sie die AU-Bescheinigung unbedingt zum Arbeitsamt mit und schicken Sie auch alle weiteren hin, bzw. geben Sie sie persönlich ab. Sollten Sie noch Krankengeld beziehen und es wird nicht weitergezahlt, legen Sie dagegen auch Widerspruch ein und nehmen Sie sich einen Anwalt oder einen freien Renten und Sozialberater. Herz1952
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