Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIhr Antrag auf EM-Rente wurde gestellt. Im Rahmen des Rentenverfahrens entscheidet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger eigenständig anhand der vorliegenden ärztlichen Unterlagen, ob ein Rentenanspruch besteht. Das Gutachten beim MDK ist wohl eher nicht für die Entscheidung maßgebend. Warten Sie deshalb doch einfach die Entscheidung der Rentenversicherung ab .Sie erhalten zu gegebener Zeit (es kann schon Wochen dauern) einen Bescheid über den Ausgang dess Rentenverfahrens. Sollte vorab noch irgendwas erforderlich sein, dann erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung hierüber.
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