Hallo Neumann,
Sie haben die Möglichkeit, Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen, wie die Begutachtung aus Ihrer Sicht gelaufen ist. Dann kann diese Art der Begutachtung von den Ärzten der Rentenversicherung kritisch geprüft und ggf. ein Wechsel des Gutachters vorgenommen werden.
Ansonsten kann hier leider keine Stellungnahme zu der Begutachtung abgegeben werden.