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Experten-Antwort

Gutachter

von RPB13.11.2013 | 17:43
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8 Antworten

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Hallo! Muß zum Gutachter der DRV. Diese haben mir einen genannt. Kann man den auch ablehnen,weil er schwer erreichbar ist und einen wählen, bei dem man schon mal war?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenden Sie sich bitte an den Mitarbeiter des Rentenversicherungsträgers, von dem Sie die Einladung zum Gutachter erhalten haben. Plausiblen Gründen wird der Rentenversicherungsträger sich nicht versperren.

Viele Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenden Sie sich bitte an den Mitarbeiter des Rentenversicherungsträgers, von dem Sie die Einladung zum Gutachter erhalten haben. Plausiblen Gründen wird der Rentenversicherungsträger sich nicht versperren.

Viele Grüße

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6 Antworten

=//=am 13.11.2013 | 17:52
Sie können für ein Gutachten der DRV natürlich nicht zu einem Gutachter gehen, der Sie kennt und von dem Sie schon mal behandelt wurden. Dann würde ja jeder seine Haus- oder Facharzt wählen. Was bedeutet für Sie, dass der Gutachter schwer erreichbar ist? Zu weit weg, keine öffentlichen Verkehrsmittel oder kein PKW verfügbar oder oder oder.....?
=//=am 13.11.2013 | 17:52
Sie können für ein Gutachten der DRV natürlich nicht zu einem Gutachter gehen, der Sie kennt und von dem Sie schon mal behandelt wurden. Dann würde ja jeder seinen Haus- oder Facharzt wählen. Was bedeutet für Sie, dass der Gutachter schwer erreichbar ist? Zu weit weg, keine öffentlichen Verkehrsmittel oder kein PKW verfügbar oder oder oder.....?
RPBam 13.11.2013 | 17:59
Der Gutachter ist sehr weit weg,mit öffentl. Verkehr schlecht erreichbar. Ich war vor drei Jahren bei einem Gutachter der DRV, der in der Nähe war. Is klar.. nicht mein Facharzt.
Laraam 13.11.2013 | 21:29
Nach meiner Erfahrung müssten Sie Erfolg haben mit einem Schreiben:..... Ich lehne diesen Gutachter aus persönlichen Gründen ab. Bitte beauftragen sie einen anderen Gutachter.........
Sozialröchler?am 13.11.2013 | 22:58
Sie können einen Gutachter ohne weitere Begründung ("aus persönlichen Gründen") ablehnen. Eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht. Wenden Sie sich am Besten schriftlich an den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsgträgers, der den Gutachter beauftragt hat.
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