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Experten-Antwort

Gutachter Ergebnis binden für DRV???

von sana03.09.2013 | 14:37
4144 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich hatte Anfang des Jahres eine med. Reha beantragt. Diese wurde abgelehnt. In meinem Widerspruch sagte ich noch, wenn man den Ärzten die mich behandelt haben nicht vertraut (diese haben ja immerhin auch studiert), möchte man mich doch bitte zu einem Gutachter schicken! So kam es dann auch. Die Gutachterin war sehr nett und erzählte mir auch hinterher was sie der DRV empfehlen möchte. Nämlich das ich keine med. Reha benötige, sondern eine berufliche! Nun kommt dazu, dass ich parallel dazu einen Antrag zur berufl. im Widerspruch schon laufen hatte. Durch dieses Warterei ging es mir sehr schlecht und daher beantragte ich eine medizinische. Inzwischen wurde die berufl. vom Widerspruchausschuss abgelehnt. Ich fragte auch nach, ob man die beiden Anträge bei der Begutachtung meines Falls nicht zusammenlegen will. Dies sei nicht möglich, da zwei verschiedene Abteilungen. Was passiert jetzt? Die berufl. abgelehnt, die med. auch, aber Gutachterin ist für eine berufl.!Der Widerspruchausschuss für die Med. Reha tagt jetzt... Ist die Beurteilung eines von der DRV in Auftrag gegebenen Gutachters binden? Oder nur eine Empfelung für die DRV? Oder gibt es irgendwelche Erfahrungswerte, wie sehr die DRV auf den Gutachter hört????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sana,

die Empfehlung eines von der DRV beauftragten Gutachters ist nicht "bindend" - das Gutachten ist vielmehr neben allen anderen vorliegenden medizinischen Befunden Grundlage für die sozialmedizinische Beurteilung durch die Ärzte Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Möglichkeitam 03.09.2013 | 17:37
Aus welchem Grund hat sich die Gutachterin denn für eine LA ausgesprochen? Sollten es keine medizinischen sein, sondern z.B. "Sie sind langfristig arbeitslos/ in einem schwer vermittelbaren Alter ..., so ist das definitiv kein Grund für eine LTA. Dann ist die Agentur zuständig. Haben Sie dort schon mal nachgefragt?
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