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Experten-Antwort

Gutachter im EU-Rentenverfahren

von Regina15.06.2017 | 16:39
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7 Antworten

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Guten Tag und hallo, ich bin im EU-Verfahren wegen einer generalisierten Angststörung inkl. Begleiterscheinungen (Muskelverspannungen, Myalgie). Nunmehr war ich schon bei einem psychiatrischen Gutachter und auch bei einem orthopädischen. Nun meine Fragen: Der Psychiater war sehr unfreundlich, hat einfach noch einen angeblichen Kollegen mit ins Gespräch geholt und nach 25 Minuten war ich wieder draußen. Ist das zulässig? Der Orthopäde hat weder meine Halswirbelsäule untersucht, noch sonst etwas abgetastet. Er hat nur meine Beine, Arme und Gliedmaßen vermessen und ich musste mich einmal bücken und die Reflexe geprüft. Nach 35 Minuten war ich entlassen mit der Aussage, orthopädisch wäre alles in Ordnung. Ist das auch normal? Ich bin doch wegen Angststörungen im Rentenverfahren!!! Ich verstehe die Welt nicht mehr! Danke für Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Regina,

Sie sollten den Ablauf der Begutachtung nicht überbewerten. Art und Dauer der Begutachtung bedeuten nicht, dass der Gutachter die Erwerbsminderungsrente nicht befürwortet. Die Entscheidung über die Erwerbsminderung trifft nicht der Gutachter sondern der medizinische Dienst der Rentenversicherung. anhand aller ärztlicher Unterlagen, die dort von Ihnen vorliegen.

Warten Sie einfach die Entscheidung ab.

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6 Antworten

KSCam 15.06.2017 | 17:18
Ob das in Ordnung war oder nicht brauchen Sie im Forum nicht zu diskutieren. Hier kann doch wirklich niemand beurteilen ob die begutachteten Ärzte Ihren Job gut oder nicht gut gemacht haben. Eine Beschwerde darüber steht Ihnen natürlich jederzeit zu, vorher sollten Sie sich aber von Ihren Ärzten oder Therapeuten (das sind die Fachleute!) erklären lassen ob alles vielleicht doch vollkommen in Ordnung war. Ich gehe davon aus, dass Sie ebensowenig wie ich beurteilen können ob der Gutachter seinen Job korrekt ausgeführt hat.
Schorscham 15.06.2017 | 18:51
Ja. Gutachter dürfen unfreundlich sein, einen Kollegen hinzuziehen und eine Begutachtung nach 25 Minuten beenden. Angststörungen gehören aber nicht zu den Fachgebieten eines Orthopäden. Daher konnte er auch keine entsprechenden Untersuchungen durchführen. MfG
Rentenzeitam 15.06.2017 | 17:24
Gucken Sie mal das an: https://www.welt.de/regionales/nrw/article154655447/Systematisch… Bei EM-Renten mit psychiatrischen Diagnosen wird inzwischen sehr genau hingeguckt, nachdem es in dem Bereich Betrugsfälle gegeben hat. Offensichtlich haben die 25 Minuten Begutachtung plus das Sichten der vorherigen Befunde (Krankenhausberichte etc) ausgereicht, ein Urteil zu fällen. Aus den 25 Minuten kann man nicht schließen, dass die Rente bewilligt oder abgelehnt wird! Lassen Sie sich nicht verunsichern. In manchen Fällen kann eine Begutachtung auch sehr kurz ausfallen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eindeutig noch nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Hätten Sie also weder eine Psychotherapie gemacht noch Psychopharmaka genommen, so hätte der Gutachter die Begutachtung sicherlich sehr kurz gehalten. Denn wenn noch nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgenutzt sind, gibt es keine EM-Rente.
Reginaam 15.06.2017 | 19:06
Und warum beauftragt die RV einen Gutachter, dessen Gebiet nicht auf dem Gebiet liegt, aufgrund dessen ich die Rente beantragt habe? Das ist doch unverständlich, Geldverschwendung und abstrus.
Schorscham 15.06.2017 | 19:44
Vermutlich deswegen: Sie müssen das auch nicht verstehen und sinnlose Widerspruchs- und Klageverfahren sind für die DRV noch viel teurer als zusätzliche Untersuchungen. Die Honorare der Gutachter liegen übrigens nur im unteren zweistelligen Bereich. Deswegen geht unser Staat garantiert nicht unter.;-) MfG
Kahlaam 16.06.2017 | 07:18
Hallo, warten Sie doch erstmal ab, was aus Ihrem EMR Antrag wird. Vielleicht läuft es ja positiv aus für Sie. Auch ein Gutachten von kurzer Dauer muss nichts schlechtes bedeuten. Möchte Ihnen nicht zu nahe treten. Aber sollten Sie wirklich nur Angststörung und Myalgie ( Muskelverspannung) haben, dann wird das nichts mit der EMR. Da müssen Sie schon mit anderen Geschützen auffahren. Der Begriff EU wird nicht mehr verwendrt. EMR = Erwerbsminderungsrente Mfg
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