Guten Morgen Regina,
Sie sollten den Ablauf der Begutachtung nicht überbewerten. Art und Dauer der Begutachtung bedeuten nicht, dass der Gutachter die Erwerbsminderungsrente nicht befürwortet. Die Entscheidung über die Erwerbsminderung trifft nicht der Gutachter sondern der medizinische Dienst der Rentenversicherung. anhand aller ärztlicher Unterlagen, die dort von Ihnen vorliegen.
Warten Sie einfach die Entscheidung ab.