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Experten-Antwort

Gutachtertermin seitens DRV abgesagt , welche Gründe kann das haben?

von Niki02.02.2017 | 16:51
2484 Ansichten
9 Antworten

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Hallo liebes Forum, ich habe im August 2016 einen Antrag auf EM Rente gestellt, aufgrund mehrfacher Op,s an der Wirbelsäule ( HWS / LWS ) . Nun musste ich im Januar nochmals operiert werden. Das KH hat für mich eine AHB bei der DRV beantragt, diese wurde von der DRV nicht genehmigt , stattdessen an die KK weitergeleitet , zeitgleich wurde mein Termin bei dem Gutachter der DRV , ohne Begründung abgesagt. Was kann das nun bedeuten ? Ich bin ziemlich ratlos. Zwar hat mir die KK die AHB genehmigt, aber wieso wurde der Gutachtertermin ohne jegliche Begründung abgesagt. Muss/soll ich einen Widerspruch einlegen ? Danke für eure Antworten schon im Voraus Niki

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Niki,

Sie sollten in der Tat bei ihrem Rentenversicherungsträger anrufen. Ich vermute ganz stark, dass der Rentenversicherungsträger zunächst einen Entlassungsbericht aus der Reha abwartet. Die Unterlage hat nach einer mehrwöchigen Zusammenarbeit mit der Reha-Einrichtung ein hohes Maß an Genauigkeit in der Leistungsbeurteilung.

Freundliche Grüße

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8 Antworten

KSCam 02.02.2017 | 17:08
Ja wer um Gottes Willen soll das denn wissen? Manche Fragen sind schon komisch - wenn Sie den Grund wissen wollen, rufen Sie doch bitte direkt bei Ihrer DRV an...... Hier ne Auswahl an Gründen- suchen Sie sich einen aus: Versehentlich wurden 2 Gutachten auf den gleichen Termin gelegt und einer wird dann eben verschoben. Der Gutachter ist plötzlich erkrankt und fällt längere Zeit aus. Eine wichtige Schulung oder Fortbildung wurde angesetzt und deshalb müssen Termine verschoben werden. Vielleicht macht es auch derzeit gar keinen Sinn Sie zu begutachten, weil man erst das Ergebnis der AHB abwarten will. Das wäre auf jeden Fall nachvolziehbar. Möglicherweise ist nach der AHB auch ohne Gutachten alles klar? Und gegen was wollen Sie denn Widerspruch einlegen? Das geht nur gegen eine Ablehnung einer Leistung, aber nicht nur weil ein "popeliger" Termin verschoben werden muss.
Nikiam 02.02.2017 | 17:16
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hier ne Auswahl an Gründen- suchen Sie sich einen aus: Versehentlich wurden 2 Gutachten auf den gleichen Termin gelegt und einer wird dann eben verschoben. Der Gutachter ist plötzlich erkrankt und fällt längere Zeit aus. Eine wichtige Schulung oder Fortbildung wurde angesetzt und deshalb müssen Termine verschoben werden. Vielleicht macht es auch derzeit gar keinen Sinn Sie zu begutachten, weil man erst das Ergebnis der AHB abwarten will. Das wäre auf jeden Fall nachvolziehbar. Möglicherweise ist nach der AHB auch ohne Gutachten alles klar? Und gegen was wollen Sie denn Widerspruch einlegen? Das geht nur gegen eine Ablehnung einer Leistung, aber nicht nur weil ein "popeliger" Termin verschoben werden muss. [/ Wie frech sind Sie denn ? Es könnte doch durchaus sein , das jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Und ja natürlich werde ich dort noch anrufen , nur heute ist dort schon Diensteide .. Antworten Sie doch lieber nicht , wenn Sie nicht in der Lage sind sich angemessen zu äußern.
KSCam 02.02.2017 | 17:26
Nur ne bescheidene Frage: was nützen Ihnen da Erfahrungen anderer? Was hilft es Ihnen wenn eine Frieda Maier oder ein Karle Müller Ihnen antwortet warum ihr oder sein Termin verschoben wurde? Dann wissen Sie den Grud Ihrer Terminabsage immer noch nicht. Rufen Sie morgen früh an, PS: wenn Sie meine Zeilen als Frechheit empfinden scheinen Sie mir recht dünnhäutig zu sein, dann tut es mir leid....
Konrad M.am 02.02.2017 | 20:34
Vielleicht ist dem Sachbearbeiter nach nochmaligen Durchlesen des Falls plötzlich eine neue Erkenntnis gekommen. Vielleicht hat aber mal die Urlaubsvertretung die Akte in die Hände bekommen und will nun mal ihren Senf loswerden. Vielleicht hat der Chef des Sachbearbeiters diesen auf den Kieker und sucht mit Hilfe ihres Falles nach einem (Vorwand um diesem eines Auszuwischen Vielleicht ist aber auch eine neue Arbeitsrichtlinie in der Abteilung des Sachbearbeiters umgesetzt worden (weil man halt mal wieder Kosten einsparen will) und der arme Sachbearbeiter muß nun mal nach dieser Flöte tanzen. Am besten dort mal anrufen, damit die Spekulationsblase platzt. Aber ob man ihnen dort die Wahrheit sagt oder sagen kann, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Silviaam 05.02.2017 | 15:40
Hallo Niki Diese Expertenantwort: "Sie sollten in der Tat bei ihrem Rentenversicherungsträger anrufen. Ich vermute ganz stark, dass der Rentenversicherungsträger zunächst einen Entlassungsbericht aus der Reha abwartet. Die Unterlage hat nach einer mehrwöchigen Zusammenarbeit mit der Reha-Einrichtung ein hohes Maß an Genauigkeit in der Leistungsbeurteilung." möchte ich gerne aufgreifen und Ihnen davon berichten, dass man mir, aufgrund meines EM-Verlängerungsgesuchs, erneut einen Gutachter benannte und diesen Gutachtertermin kurz vor dem anberaumten Termin auch offiziell absagte. Auch ich war just in der Zeit der Verlängerungsantragstellung in einer klinischen Maßnahme und der abschliessende Befundbericht hatte sich leider etwas verzögert und lag nunmehr, wie von mir avisiert, der DRV vor. Aufgrund der darin ausführlichen ärztlichen Stellungnahme/Einschätzung über mein einzustufendes Restleistungsvermögen, entschied anscheinend der ä.D. der DRV, dass eine weitere zusätzliche Begutachtung nicht mehr notwendig sei und der bereits anberaumte Gutachtertermin wurde gecancelt. Mein Antrag auf Weiterzahlung einer EM-Rente über den Befristungszeitraum hinaus wurde somit ohne weitere Begutachtung bis zur Regelaltersrente durch die DRV beschieden. Ich hoffe, sie erhalten auch für sich eine plausible Erklärung. Fragen Sie ruhig bei Ihrem zuständigen Rententräger nach. Gesundheitlich alles Gute wünscht Ihnen Silvia
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