Hallo Frau Holle,
der Begriff des Arbeitseinkommens ist in § 15 Sozialgesetzbuch IV geregelt.
Hiernach ist das für die Prüfung des Hinzuverdienstes zu berücksichtigende Arbeitseinkommen der ermittelte Gewinn (im steuerlichen Sinn) aus einer selbständigen Tätigkeit. Der steuerliche Gewinn wird nach §§ 4 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt.