Hallo Jan,
bei einem Restleistungsvermögen von 3-unter 6 Stunden kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit gewährt werden, wenn Sie arbeitslos sind bzw. ihr bisheriger Arbeitgeber nicht in der Lage ist, Ihnen einen angemessenen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Liegen diese Voraussetzungen vor, bietet es sich an, einen Antrag auf Umwandlung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen.