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Experten-Antwort

halbe Erwerbsminderungsrente

von Karl II17.08.2011 | 13:53
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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heute ist der Rentenbescheid für eine halbe EU-Rente (400 €) für 45 Arbeitsjahre auf dem Bau gekommen. Es ist unfassbar. Ich habe einen Herzschaden und bin zu 50% schwerbeschädigt, sowie an der rechten Hand zwei krumme steife Finger resultierend aus einem Unfall. Seit Juni vorigen Jahres bin ich krankgeschrieben und war auch schon zur Kur im November 2010. Dort haben die Ärzte auch festgestellt, dass ein Arbeiten nicht mehr über 3 Stunden möglich ist vor allen Dingen in meinem Beruf als Maurer und auch auf dem sogenannten freien Arbeitsmarkt. Gekündigt bin ich noch nicht, aber es kann kein Einsatz mehr erfolgen in der Baufirma. EU Rente habe ich im Mai 2011 beantragt. Jetzt wird die Rente plötzlich ab Kurtermin November 2010 bewilligt, wonach ich nun bei der Krankenkasse massig Schulden habe, da das Krankengeld höher war als die Rente. Kriege ich jetzt dann für 6 Stunden Krankengeld, oder kann nachträglich Arbeitslosengeld beantragen? Oder kann ich die Rente ausschlagen, weiter Krankengeld beziehen und dann die Rente ab 60 für Schwerbehinderte beantragen? Ich bin 1951 geboren und erfülle das Kriterium. Oder gibt es die Variante, dass nach einem halben Jahr die halbe Rente in eine volle gewandelt wird, da der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Wann wäre dann das halbe Jahr um? Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe guten Beitrag von -_-.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 17.08.2011 | 17:32
"Schulden" haben Sie bei der Krankenkasse keine. Der Erstattungsanspruch wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und nur bis zur zeitgleich gewährten Rente. Der Reha-Antrag gilt Kraft Gesetzes als Rentenantrag. Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__116.html Ob der Rentenanspruch auf Dauer oder befristet besteht, ergibt sich aus dem Rentenbescheid. Eventuell haben Sie einen unbefristeten Anspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung und auch gleichzeitig einen befristeten Anspruch auf volle EM-Rente. Das steht normalerweise auch im Rentenbescheid oder kann bei der Sachbearbeitung erfragt werden. Ggf. lassen Sie sich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung helfen. Zum weiteren Krankengeldanspruch fragen Sie die Krankenkasse, zum Arbeitslosengeldanspruch die Agentur für Arbeit.
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