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Halbwaisenrente

von Inge02.06.2007 | 18:08
1540 Ansichten
3 Antworten

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Habe einen unehelichen Sohn. Der Vater zahlt regelmäßig Unterhalt, wohnt aber nicht bei uns sondern ist mit einer anderen Frau verheiratet. Wenn der Vater stirbt, steht meinem Sohn auch eine Halbwaisenrente zu? Für die Beantwortung dieser Frage wäre ich sehr dankbar. Gruß Inge

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von ossi wird zugestimmt.

2 Antworten

???am 02.06.2007 | 19:44
Ja.
ossiam 02.06.2007 | 20:09
Hallo,Anspruch auf Halbwaisenrente haben alle Kinder des verstorbenen oder Kinder welchen sich im Haushalt des verstorbenen dauernd aufgehalten haben.Sie müssen entweder bis 18 Jahre alt sein oder sich in einer Ausbildung/Studium,freiwilligem ökologischem Jahr oder sozialem Jahr befinden.Die Halbwaisenrente wird bis zum vollendetem 27.Lebensjahr gezahlt.Sie verlängert sich um den gesetzlichen Wehr,-oder Zivildienst. mfG
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