Halbwaisenrente kann bis zu 12 Monate rückwirkend gewährt werden. Entscheidend ist der Eingang des Antrags bzw. die Terminvergabe.
Bei einer Rentenberatungsstelle müssen Sie immer einen Termin vereinbaren, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.
Die mitzubringenden Unterlagen werden Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.
Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Halbwaisenrente sind u. a.:
Ab Vollendung des 18. Lj. müssen Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolvieren.
Halbwaisenrente wird bis maximal zur Vollendung des 27. Lj. bezahlt.
Bei z. B. Wehrdienstzeiten kann dieser Zeitraum ggf. noch verlängert werden.