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Experten-Antwort

Halbwaisenrente

von lena S.12.02.2015 | 16:05
1068 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich würde gerne folgendes wissen. Ich hab vor ca 4 jahren meine letzte Halbwaisenrente bekommen hab dann aber nicht neu beantragt. Nun meine frage, kann ich jederzeit einen neuen Halbwaisenantrag stellen und was muss ich dafür an Unterlagen mitbringen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Halbwaisenrente kann bis zu 12 Monate rückwirkend gewährt werden. Entscheidend ist der Eingang des Antrags bzw. die Terminvergabe.

Bei einer Rentenberatungsstelle müssen Sie immer einen Termin vereinbaren, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.

Die mitzubringenden Unterlagen werden Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Halbwaisenrente sind u. a.:

Ab Vollendung des 18. Lj. müssen Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolvieren.

Halbwaisenrente wird bis maximal zur Vollendung des 27. Lj. bezahlt.

Bei z. B. Wehrdienstzeiten kann dieser Zeitraum ggf. noch verlängert werden.

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5 Antworten

Schadeam 12.02.2015 | 16:50
Ja sofern Sie unter 27 und in Ausbildung sind. Sie bringen Ausbildungsnachweis, Steuer ID, Krankenkassenkarte, Versicherungsnummer des Verstorbenen, Bankverbindung mit, aber das sagt man Ihnen eh wenn Sie den Termin vereinbaren
lena S.am 12.02.2015 | 17:02
Also muss ich einen Termin vereinbaren und kann nicht einfach dort hingehen.
ichaucham 12.02.2015 | 17:30
Sie können auch ohne Termin gehen, aber viel viel Zeit mitnehmen! Z.Z. wartet die Kundschaft ohne Terminvereinbarung dann schon mal gut 3-4 Stunden. Am Besten online einen Termin in der nächsten Beratungsstelle buchen.
Platzverweisam 12.02.2015 | 18:32
Besser nicht, denn es kann sein, dass man Ihnen dann einen Vorsprachetermin gibt und sie wieder wegschickt. Das können Sie sich ersparen: https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
W*lfgangam 12.02.2015 | 19:00
Hallo lena S., Sie können auch in Ihrem nächsten Rathaus/Versicherungsamt einen Termin (telef. oder persönlich) vereinbaren. Dieser Antrag ist 'relativ' kurz auszufüllen, kann daher auch mal zwischendurch klappen. Wichtig ist, dass Sie wenigstens den Termin machen, damit etwaige Rückzahlungsfristen - max. 12 Monate - gewahrt werden, wenn die Ausbildung schon wieder/länger läuft. Bei Ausbildungsbeginn in der Zukunft können Sie das entspannter sehen, da ist keine Eile erforderlich. Gruß w.
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