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Experten-Antwort

Halbwaisenrente, Einkommen und Krankenversicherung

von Nadine S.24.05.2011 | 23:23
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Guten Tag, ich bin 25 Jahre und noch bis Ende Sept. diesen Jahres Studentin. Nun wurde mir eine Stelle als Studentische Hilfskraft von Juli bis Ende Sept. angeboten, die mir im Monat etwa 630 € Brutto einbringen würde. Ich beziehe neben der Halbwaisenrente (ca. 150 € Brutto) sonst kein weiteres Einkommen. Mir stellen sich dabei 2 Fragen: 1. Ich habe bereits zum Freibetrag recherchiert. Demnach liegt das Einkommen etwa 200 € darüber. 40 % davon, also etwa 80€ würden mir also von der Halbwaisenrente abgezogen, ist das korrekt soweit? Oder wird das Einkommen bezogen auf den Bewilligungszeitraum der Halbwaisenrente (bei mir stets 6 Monate) verteilt angerechnet? D.h. bezogen auf 6 Monate würde mein Einkommen dann ja nur etwa 315 € pro Monat betragen und ich läge unterhalb der Einkommensanrechnungsgrenze. 2. Da bisher die Rente für meine Kranken- und Pflegeversicherung aufkommt, stellt sich mir die Frage, ob ich bei diesem Zusatzverdienst selbst dafür aufkommen muss für die drei Monate, da ich ja mehr als 400 € pro Monat verdiene? Oder gilt bei den Versicherung die Regel, dass im Falle des regulären Bezugs der Halbwaisenrente daraus die Beträge gezahlt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von -_- wird zugestimmt. Ihr Bruttoverdienst wird zur Gegenüberstellung mit dem erlaubten Freibetrag pauschal (per Gesetzesvorgabe) um 40 % gekürzt.

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4 Antworten

oder soam 25.05.2011 | 07:33
zu 1.) Freibetrag bei HW 5,6 x 27,70 EUR (ab Juli etwas mehr) = 152,32 EUR 630 brutto aus abh.Beschäftigung, d.h. minus 40% = 378 EUR Abzgl. Freibetrag bleiben 225,68 EUR, wovon 40%, also rund 90 EUR angerechnet würden. Soweit ist Ihre Rechnung also richtig! Bleiben also noch 50 - 55 EUR von der HW-Rente. zu 2.) für Ihre KV und PV kommen Sie bereits selbst auf, den Ihre Beitragsanteile werden von der HW-Rente ja abgezogen. Tritt eine vers.Beschäftigung hinzu, so zahlen Sie auch aus dieser Ihre Beitragsanteile (Achtung: Gleitzone!). Solange Sie im gesetzlichen KV-System sind und wir ein prozentuales Beitragssystem haben zahlen Sie, bis zu gewissen Obergrenzen; KV und PV-Beitrag aus allen beitragspflichtigen Einkünften! Wird noch Kindergeld bezogen? Ggf. mit der Kindergeldkasse reden!
Mitleseram 25.05.2011 | 13:51
Leider ist ihre Rechnung falsch. Der Freibetrag beträgt nicht 5,6 x 27,70, sondern bis 30.06.2011 17,6 x 27,20 = 478,72 EUR und ab 01.07.2011 17,6 x 27,47 EUR = 483,47 EUR. Den 5,6-fachen Satz gibt es nur als Erhöhungsbetrag für Witwen oder Witwer.
-_-am 26.05.2011 | 02:09
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.hilft weiter. Bei 630 EUR besteht Versicherungspflicht (Midi-Job, reduzierter RV-Beitrag). Der Pauschalabzug beträgt 40%. Bleiben 378 EUR. Bei 630 EUR liegen Sie also unter dem Freibetrag. Sie zahlen Kranken- und Pflegeversicherung aus der Waisenrente und aus dem Bruttoentgelt. Es reicht aber nicht aus, immatrikuliert zu sein. Anspruch auf Waisenrente besteht nur bis zum Ablegen der letzten Prüfung. Mehr und Genaueres dazu unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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