Hallo, Michael,
das Arbeitsentgelt wird ab Beginn der Beschäftigung auf die Halbwaisenrente angerechnet. Von dem Bruttoarbeitsverdienst werden pauschal 40% abgezogen. Das somit bereinigte Nettoeinkommen darf den Freibetrag von 459,89 € (ab dem 01.07.2007 462,35 €) nicht übersteigen. Wird der Freibetrag überschritten, werden von dem überschreitenden Betrag 40 % bei der Halbwaisenrente abgezogen.
Wird das Beschäftigungsverhältnis beendet, erfolgt dann keine Einkommensanrechnung mehr.