Weil mein Vater 1985 verstorben ist, erhalte ich (geb. 1984) aufgrund meiner Ausbildung eine Halbwaisenrente bis 27. Allerdings werden die Bezüge aus dem Ausbildungsverhältnis der Einkommensanrechnung unterzogen und die Rente dadurch gekürzt.
Meine Mutter erhält Witwenrente. Ihr hat man einmal gesagt, das ihr Einkommen nicht angerechnet wird, weil der Vater bereits vor 1986 verstorben ist.
Falls das so richtig ist, bitte ich um Expertenantwort, warum dann bei meiner Halbwaisenrente eine einkommensbedingt Kürzung erfolgt. Schließlich ist auch in meinem Fall der Versicherte bereits vor dem 01.01.1986 verstorben. Vielen Dank im Voraus.