Hallo Joe,
ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn Sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden. Sofern ein gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst bzw. ein gleichgestellter Dienst absolviert wurde, verlängert sich der maximale Anspruch um dieses Zeit.
Wenn Sie Ihr Studium mit 33 Jahren aufnehmen, liegen die genannten Voraussetzungen nicht mehr vor.