Hallo Nadine,
wie "****" schon richtig geschrieben hat, schließt das BAföG den Waisenrentenanspruch nicht aus und wird auch nicht angerechnet. Es könnte aber die Waisenrente beim BAföG angerechnet werden (das müssten Sie bitte mit der zuständigen Zahlstelle klären). Im Rentenantragantrag wird die Frage deshalb gestellt, weil dann eine eventuelle Nachzahlung zunächst einbehalten würde für den Fall, dass der BAföG-Träger einen Erstattungsanspruch anmeldet.