Hallo Wolfgang,
Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag auf Wiedergewährung der Rente stellen. Die Tatsache, dass die Ausbildung bei der Bundeswehr erfolgt, schließt den Anspruch auf Waisenrente nicht unbedingt aus. Ein Anspruch wegen Ausbildung liegt allerdings dann nicht vor, wenn während dieser Zeit "volle Dienstbezüge" oder "volles Entgelt" geleistet werden - ob das bei Ihnen gegeben ist, kann ich hier im Forum nicht beurteilen.
Wenn die Waisenrente bewilligt wird, dann erfolgt eine Einkommensanrechnung. Der Freibetrag liegt dabei bei derzeit 462,53 (West) bzw. 406,38 (Ost). Das darüber hinaus gehende Nettoentgelt wird zu 40% angerechnet.