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Experten-Antwort

Halbwaisenrente und KV zwischen Bachelor und Master

von Student201609.07.2016 | 23:10
1531 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Experten-Team, ich befinde mich derzeit in der Situation, dass ich kurz vor dem Ende meines Bachelorstudiums bin und mich sofort im Anschluss um ein Masterstudium kümmern möchte. Allerdings läuft meine Halbwaisenrente mit Ende des Monats aus, da für die Rentenversicherung das Studium schon im Juli beendet ist. Meine Krankenversicherung ist jedoch an die Halbwaisenrente gekoppelt und läuft somit Ende Juli auch ab. Mein Problem ist, dass ich krankenversichert sein muss um für ein Masterstudium zugelassen zu werden. Mein vorgesehener Studiengang ist auch zulassungsfrei, aber ich kann erst ab August einen Zulassungsantrag stellen. Kann meine Halbwaisenrente und die Krankenversicherung für diese Übergangszeit gewährt werden? Gibt es eine Möglichkeit für mich nachzuweisen, dass ich mich bereits um einen Studienplatz kümmere? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Student2016,

Anspruch auf Waisenrente besteht auch in einer Übergangszeit (höchstens vier Kalendermonate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Stellen Sie deshalb umgehend einen Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente. Eine wegen Zahlungseinstellung beendete Krankenversicherung der Rentner lebt bei einer Weiterzahlung der Waisenrente wieder auf. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie einen Weiterzahlungsantrag gestellt haben. Über eine Beitragszahlung zur Krankenversicherung bis zur Weiterzahlung entscheidet Ihre Krankenkasse.

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2 Antworten

zeldaam 10.07.2016 | 12:10
Hallo "Student2016", wenn Sie noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, schauen Sie mal hier: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
W*lfgangam 10.07.2016 | 17:05
Hallo Student2016, versuchen Sie noch diesen Monat den Weiterzahlungsantrag (R0615): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… zu stellen und lassen die Krankenkassenmeldung (R0820) ausfüllen, damit gelten Sie als 'Warterentner' in der Krankenversicherung, bis über den Weiterzahlungsantrag entschieden ist - zahlen bis dahin ggf. den freiwilligen Mindestbetrag KV/PV (rd. 170 im Monat), der Ihnen bei Weiterbewilligung der Rente auch für die Übergangszeit erstattet wird. Dieser Antrag lässt sich auch zwischen 'Tür und Angel' in der nächsten Beratungsstelle fix ausfüllen, alternativ können Sie das natürlich selbst erledigen. Gruß w.
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