Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Anspruch auf Waisenrente besteht auch in einer Übergangszeit (höchstens vier Kalendermonate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Stellen Sie deshalb umgehend einen Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente. Eine wegen Zahlungseinstellung beendete Krankenversicherung der Rentner lebt bei einer Weiterzahlung der Waisenrente wieder auf. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie einen Weiterzahlungsantrag gestellt haben. Über eine Beitragszahlung zur Krankenversicherung bis zur Weiterzahlung entscheidet Ihre Krankenkasse.
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