Sehr geehrte Damen und Herren,
ich glaube irgendwann einmal gelesen zu haben, dass man auch nach einer Hochzeit einen Waisenrentenanspruch hat. Stimmt dies?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich glaube irgendwann einmal gelesen zu haben, dass man auch nach einer Hochzeit einen Waisenrentenanspruch hat. Stimmt dies?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
Ja, an einem bestehenden Anspruch auf Waisenrente ändert eine Heirat dieses jungen Menschen gar nichts.
Hallo M.K.
das ist eben (einer der) Unterschiede zwischen Waisen-und Witwenrente:
Nach einer Hochzeit ist man ja noch immer Halb- oder Vollwaise. Folglich besteht der Waisenrentenanspruch weiter.
Den Status als Witwe- / Witwer verliert man jedoch durch eine neue Hochzeit, ergo entfällt auch die Witwen- / Witwerrente.
MfG
zelda
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