Genau so ist es!
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Genau so ist es!
Sie benötigen eine Bestätigung der ausländischen Sterbeurkunde.
Für die Apostille ist zuständig, die Behörde des Landes, aus dem die Urkunde stammt.
Hier sind zunächst Ansprechpartner die iranischen Konsulate oder Botschaften in Deutschland. Versuchen Sie es bei einer dieser Stellen. Es gibt mehrere Konsulate; es hängt von Ihrem Wohnsitz ab.
Zusatz für den Rentenanspruch.
Anspruch auf eine deutsche Hinterbliebenenrente besteht nur, wenn der Verstorbenen auch deutsche Versicherungszeiten hat! Wenn, JA, sofort den Rentenantrag stellen, das mit der Urkunde kann später geklärt werden.
Die deutschen Botschaften gehören zum deutschem Außenministerium, versuchen Sie evtl. nochmals da.
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