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Halbweisenrente

von Nina19.09.2008 | 10:25
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27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter bekommt Halbwaisenrente, weil iht Vater starb, ca 100 €. Sie ist Schülerin und bei mir familienkrankenversichert. Werden von ihrer Halbwaisenrente trotzdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Genau so ist es!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie benötigen eine Bestätigung der ausländischen Sterbeurkunde.

Für die Apostille ist zuständig, die Behörde des Landes, aus dem die Urkunde stammt.

Hier sind zunächst Ansprechpartner die iranischen Konsulate oder Botschaften in Deutschland. Versuchen Sie es bei einer dieser Stellen. Es gibt mehrere Konsulate; es hängt von Ihrem Wohnsitz ab.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Zusatz für den Rentenanspruch.

Anspruch auf eine deutsche Hinterbliebenenrente besteht nur, wenn der Verstorbenen auch deutsche Versicherungszeiten hat! Wenn, JA, sofort den Rentenantrag stellen, das mit der Urkunde kann später geklärt werden.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Die deutschen Botschaften gehören zum deutschem Außenministerium, versuchen Sie evtl. nochmals da.

23 Antworten

Schiko.am 19.09.2008 | 10:43
Natürlich.
Schiko.am 19.09.2008 | 11:25
Auch wenn die antwort stimmt. Dieser eintrag ist auch nicht von mir, es war vermutlich wieder " Schweinchen dick" MfG.
Schikoam 19.09.2008 | 11:49
Auch ich werde jetzt Schiko !!!
DoriWiam 19.09.2008 | 11:48
Ich möchte Halbweisenrente für mein Kind beantragen. Ich war verheiratet und mein Ehemann ist verstorben. ca.1/3 viertel jahr nach seinem tot bin ich schwanger geworden. Mein Mann ist im Ausland verstorben ich kam mit der Sterbeurkunde nach Deutschland zurück, allerdings hat bei der Sterbeurkunde das legaliesierungssiegel gefehl,woraufhin die Urkunde hier nicht akzeptiert wurde. Das heißt ich zähle in Deutschland als verheiratet UND verwitwet. Als mein Kind geboren wurde, wurde automatisch mein verstorbener Ehemann als Vater eingetragen was rein rechnerisch nicht sein kann. Nun zu meiner Frage! Kann ich trotzdem für mein Kind Halbweisenrente beantragen? Oder wird das nicht genehmigt?
Urkundeam 19.09.2008 | 12:16
Hallo DoriWi! 1. eine neue Frage sollte immer extra eingestellt werden 2. wenn die Urkunde in Ordnung ist und die Tatsachen richtig wiedergibt, dann holen Sie doch die erforderliche Legalisation oder Apostille ein - wo ist das Problem?
DoriWiam 19.09.2008 | 12:20
Das versuche ich schon seit fast 5 Jahren. Leider scheiterte ich in der Vergangenheit immer wieder an Zuständigkeitsgrenzen. Da jedes Amt, jede Behörde Unterlagen benötigt die die jeweils andere Behörde im Rahmen ihrer Vorschrieften nicht ausstellen kann. Ich hätte Ihnen noch schreiben sollen das mein verstorbener Mann in IRAN geboren und gestorben ist.
DoriWiam 19.09.2008 | 12:49
Die Iranische Sterbeurkunde meines Mannes ist in Iran nicht Legalisiert worden. Hier in Deutschland habe ich dadurch starke schwierigkeiten. Man hat mir gerade geraten eine Apostille zu holen. nun meine Frage! Was ist eine APOSTILLE?
miaam 19.09.2008 | 13:20
Also meines Wissens gehört der Iran gar nicht zu den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens zur Apostille (Informationen dazu erhält man auf der Seite www.konsularinfo.diplo.de). Es kommt also nur die Legalisation in Frage, die man bei der Deutschen Botschaft im entsprechenden Ausland erhält. Für manche Anträge ist aber eine Legalisation gar nicht erforderlich, also würde ich ebenfalls empfehlen, erstmal den Rentenantrag zu stellen. Hinsichtlich der Vaterschaft ist im BGB geregelt, dass jedes Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes geboren wird, als sein Kind zu betrachten ist.
Rosannaam 19.09.2008 | 13:09
Hallo DoriWi, mal eine ganz andere Frage: Hat Ihr verstorbener Ehemann denn in Deutschland Rentenversicherungsbeiträge (mindestens für 5 Jahre) entrichtet? Denn nur dann würde ja ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (auch evtl. Witwenrente für Sie) bestehen! Ist die Wartezeit von 5 Jahren in der deutschen RV nicht erfüllt, besteht überhaupt kein Hinterbliebenenrentenanspruch. Dann wäre alle Liebesmüh eh vergebens.... MfG Rosanna.
DoriWiam 19.09.2008 | 13:49
Bei der Iranischen Botschaft war ich schon. Die hatten mich mit der Nachricht ( ich solle mich an die Deutsche Botschaft in Teheran wenden ) wieder weg geschickt. Aber ich kann es gerne noch einmal versuchen. Es sei denn Sie haben für mich noch einen anderen vorschlag.
DoriWiam 19.09.2008 | 13:45
Auf Witwenrente habe ich kein anspruch da wir nur 1 1/2 Jahre verheiratet waren. und ich glaube seine Beiträge hatten nicht gereicht aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.
Rosannaam 19.09.2008 | 14:18
Also ich denke, Sie bringen da einiges durcheinander! >Auf Witwenrente habe ich kein anspruch da wir nur 1 1/2 Jahre verheiratet waren. und ich glaube seine Beiträge hatten nicht gereicht aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.< 1. 1 Jahr Ehe reicht aus, um eine Witwenrente zu erhalten (da dann keine "Versorgungsehe" unterstellt wird) UND 2. MÜSSEN mindestens 5 Jahre Beitragszeiten ( = kleine Wartezeit) in der DEUTSCHEN Rentenversicherung von Ihrem verst. Ehemann zurückgelegt worden sein. Ist die Wartezeit von 5 Jahren NICHT erfüllt, gibt´s auch keine WAISENRENTE! Die VERSICHERUNGSRECHTLICHEN Voraussetzungen ( = Wartezeiterfüllung ) für eine Hinterbliebenenrente - ob für EINE Witwen- oder Waisenrente - sind die Gleichen und müssen grundsätzlich mal erfüllt werden. Wenn nicht, können Sie sich Ihre ganze Mühe sparen.... Wenn Ihr verstorbener Mann in Deutschland rentenversichert war, fragen Sie doch bei der zuständigen DRV erst einmal nach (wenn Sie´s nicht schon wissen), ob die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Ggfls. stellen Sie umgehend einen Witwen- und Waisenrentenantrag. Wie bereits von anderer Seite erwähnt, können Sie die benötigten Unterlagen immer noch nachreichen. Denn eine HINTERBLIEBENENRENTE wird NUR für 12 Monate (!) vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wurde, geleistet (§ 99 Abs. 2 SGB VI).
Rosannaam 19.09.2008 | 14:32
Bitte unbedingt meinen letzten obigen Beitrag lesen !!!
Doriam 19.09.2008 | 14:26
Danke! Ich glaube beim Außenministerium habe ich es noch nicht versucht. Bis jetzt war ich schon beim Auswärtigem amt, Amt fürs Innere, Standesamt, Standesamt 1, Rechtsanwalt, und zu letzt beim Bundeskanzler amt. Danke sie haben mir mehr geholfen als alle anderen in den Letzten fast 5 Jahren.
DoriWiam 19.09.2008 | 13:59
Von der Deutschen Botschaft in Teheran bekomme ich nur die Legalisierung wenn ich persönlich dort hin fliege. Da meine Finanziellenmittel nicht dafür ausreichen, weiß ich nicht mehr was ich noch machen kann. Haben Sie vieleicht noch einige Tips oder Vorschläge für mich?
Rosannaam 19.09.2008 | 15:20
Ich habe gerade eine weitere wichtige Ergänzung (s.u.) gemacht. Somit ist leider die Frage, ob ein Witwen- und/oder Waisenrentenanspruch restlos geklärt.... Da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist, gibt es schon allein aus diesem Grund auch keine Waisenrente. Für Ihre anderen Probleme habe ich leider keine Lösung. Das Einzige, was mir einfällt, ist, dass Sie sich einen versierten Fachanwalt für´s Ausländerrecht nehmen. Es müßte doch möglich sein, dass die von einem diplomierten Dolmetscher dem Standesamt vorgelegte Heirats- und Sterbeurkunde in Deutschland ANERKANNT wird. Ein Fachanwalt kennt sich da mit Sicherheit aus; ich weiß es von einer Freundin. Anders kann ich leider nichts zu beitragen... MfG Rosanna.
Rosannaam 19.09.2008 | 14:45
Wegen Ihres NACH dem Tod Ihres Ehemannes "gezeugten" und geborenen Kindes möchte ich noch weitere wichtige Ergänzungen machen: Zitat aus der Arbeitsanweisung der DRV: " Bei Geburten nach dem 30.06.1998 bestimmt sich die Abstammung des Kindes nach den §§ 1591 bis 1600e BGB in der Fassung des KindRG. Danach gilt als VATER eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. (§ 1592 BGB). An die Stelle der Ehelichkeitsvermutung des bisherigen Rechts ist eine Vaterschaftsvermutung getreten. Kraft Gesetzes wird davon ausgegangen, dass der Ehemann der Mutter auch der Vater des Kindes ist. Diese Vaterschaftsvermutung gilt auch dann, wenn die Ehe durch den Tod des Mannes aufgelöst worden ist und das Kind INNERHALB von 300 (!) TAGEN geboren wird (§ 1593 S. 1 BGB)." Da Ihr Kind jedoch weit nach diesem Zeitpunkt empfangen und geboren wurde, dürfte die Vaterschaftsvermutung nicht gelten. Dies hätte zur Folge, dass kein Waisenrentenanspruch besteht. Hätten Sie aber aufgrund des Alters nur einen Anspruch auf die kleine Witwenrente, stünde Ihnen wegen der Erziehung eines minderjährigen Kindes die große Witwenrente zu. Also - es gibt viel zu klären mit der DRV. MfG Rosanna.
DoriWiam 19.09.2008 | 14:55
Ich habe gerade in den Unterlagen geschaut und fest gestellt das mein Witwenrentenantrag abgelehnt wurde weil, ich zitiere. Für die Wartezeit sind nur 1 Jahr und 4 Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten (SGB....) zu berücksichtigen. Heißt das das es keine möglichkeit für mich oder mein Kind gibt? Ich bekomme wegen der nicht legalisierten Sterbeurkunde auch keine Steuerkarte, das heißt ich kann nicht Arbeiten. Haben sie da noch einen Tip für mich ? Ich habe keine Kraft mehr zu kämpfen und ich frage mich langsam ob mein ganzes restliche Leben immer so laufen wird, nur weil mein Status verwitwet oder verheiratet nicht geklärt werden kann.
DoriWiam 19.09.2008 | 15:35
Ihr vorschlag ist gut gemeint aber leider habe ich auch das schon ohne Erfolg versucht. Die begründung des Anwalts war ich müsse Ihm erst einmal ca. 5000€ geben damit er es seinen Leuten im Iran schicken kann als sogenantes Bestechungsgeld für die dortigen Ämter. Aus erfahrung weiß ich das das stimmt denn als mein Schwiegervater die nötigen Papiere hat bearbeiten lassen, mußter er alles aus seiner Tasche bezahlen. Das ist so in Iran. Dabei ist auch der Fehler unterlaufen der mir das Leben so unsagbar schwer macht. und ich weiß keinen Ausweg mehr! nur ein Wunder oder ein Gewinn von zirka 20.000€ kann mir noch helfen. Ich könnte Heulen. Was mach ich nur?
Rosannaam 19.09.2008 | 15:49
Versuchen Sie´s doch trotzdem mal, wie vom Experten beschrieben. Ich weiß leider auch keine andere Lösung mehr. Sorry. Dass Ihnen aber das Finanzamt auch solche Schwierigkeiten macht, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Reicht da wirklich keine Übersetzung der iranischen Heirats- und Sterbeurkunde aus? Und was hat das ganze einen Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur zu interessieren? Denen kann es doch egal sein, ob Sie Single, verheiratet, geschieden oder verwitwet sind. Ich verstehe das nicht so recht.
DoriWiam 19.09.2008 | 17:11
Sie wissen nicht welche Steuerklasse sie mir anrechnen sollen. und da sie das nicht wissen und keine richtige Steuerrechnung machen können bekomme ich ganz einfach keine Steuerkarte. sollte ich denoch Arbeiten gehen ohne Steuerkarte würde von meinem Verdienst nur noch ca.164€ ausgezahlt werden. Und das bringt mir bei ca.8 Stunden Arbeit recht wenig. Da lebe ich jetzt mit meinem HARZ4 Geld besser. Aber das kann doch nicht mein ganzes Leben lang so gehn!
Chrisam 19.09.2008 | 21:38
Meine Tochter bekommt Halbwaisenrente, weil iht Vater starb, ca 100 €. Sie ist Schülerin und bei mir familienkrankenversichert. Werden von ihrer Halbwaisenrente trotzdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen? ---------------- Beiträge sind nicht in jedem Fall zu zahlen. Wenn die Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt ist, so besteht bei einer Rentenhöhe von 100€ weiterhin die Familienversicherung.
Schiko.am 20.09.2008 | 09:48
Wir sind alle Schiko.
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