Hallo "Andrea",
die Beitragsfreiheit der Waisenrente gilt nicht für Waisen, – die aufgrund einer Beschäftigung - insbesondere im Rahmen einer Berufsausbildung – oder eines anderen vorrangigen Versicherungstatbestandes versicherungspflichtig sind. Insofern wären auch von der Waisenrente Beiträge abzuführen.
Ob eine Waise die Voraussetzungen für die beitragsfreie Kranken- und Pflege-versicherungspflicht erfüllt, hat allein die jeweils zuständige Krankenkasse zu entscheiden.
MfG