Hallo Sepp,
sofern Sie der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtmitglied angehören, werden auf alle Einnahmen, die Sie erzielen, prozentual Beiträge erhoben. Daher ist es durchaus üblich, dass auf mehrere Einkunftsarten Beiträge bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen sind.
Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Krankenkasse zu wenden, damit ggf. weitere Fragen geklärt werden können.