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Experten-Antwort

Halwaisenrente/Pflegeversicherung/Anstellungsverhältnis

von Sepp25.10.2017 | 08:25
399 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen Zusammen, derzeit beziehe ich Halbwaisenrente, bin noch Student und arbeite als Werkstudent in einer Firma. Daher zahle ich über den Werkstudentenvertrag keine Sozialabgaben. Wie sähe das bei einer 60%-Stelle als normaler Arbeitnehmer aus, wenn das Studentenverhältnis weiterhin gilt? Dann hätte ich ja einen normalen Arbeitsvertrag für eine 60%-Stelle und würde direkt über die Lohnabrechnung die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings werden Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge ja auch direkt in der Berechnung Halbwaisenrente abgezogen. Zahlt man das dann doppelt oder kann man die Beiträge zurückerstatten? Vielen Dank für Antworten, Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sepp,

sofern Sie der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtmitglied angehören, werden auf alle Einnahmen, die Sie erzielen, prozentual Beiträge erhoben. Daher ist es durchaus üblich, dass auf mehrere Einkunftsarten Beiträge bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen sind.

Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Krankenkasse zu wenden, damit ggf. weitere Fragen geklärt werden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KPJMKam 25.10.2017 | 09:13
Hallo. Sie zahlen nichts doppelt. Sie zahlen Ihren Beitrag auf Ihre Rente und Ihren Beitrag auf Ihr Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie sind in einer sozialen Krankenversicherung. Da muß man für alle beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge zahlen.
Deutsche Rentenversicherung
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