Da Sie von der Versicherungspflicht befreit sind , können Sie freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Vorab ist eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Sie dort über Sinn und Zweck einer freiwilligen Beitragszahlung - mit Zahlungsfrist bis zum 31.03.2015 - informieren.