Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Mein Lebenspartner betreibt einen Friseur Salons und ich beabsichtige als Gesellschafter in den Betrieb mit einzusteigen. Mein Partner ist Friseurmeister, ich habe keine Ausbildung im Friseurberuf. Nach Angaben der Handwerkskammer ist der Betrieb in dieser Form kein Problem. Ich muss allerdings in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Bedeutet dies auch automatisch, dass ich obwohl ich keinerlei Ausbildung im Handwerk habe auch in der gesetzlichen Rentversicherung pflichtversichert bin für die nächsten 18 Jahre?
Vielen Dank für die Antwort
Forberger