Den Ausführungen von "Westi" stimmen wir prinzipiell zu.
Für in Handwerksbetrieben selbständig tätige Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur dann, wenn diese im Besitz eines handwerkerrechtlichen Befähigungsnachweises sind.
Zusätzlich möchten wir noch auf unsere Info-Broschüre "Die gesetzliche Rente: Gut gesichert in die Selbständigkeit" hinweisen, die unter http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/gesetzliche__rente__vorteil__f_C3_BCr__handwerker__und__selbst_C3_A4ndige.html abgerufen werden kann.
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