Welche Zeiten werden als Pflichtbeitragszeiten angerechnet, um 216 Monate zu erreichen.
Werden auch Ausbildungsanrechnungszeiten z.B. 4 Monate zwischen 2 Handwerklichen Ausbildungen berücksichtigt ?
22.08.2007, 15:22
von
ralph
22.08.2007, 18:52
von
Schade
Anrechnungszeiten sind keine Beitragszeiten, zählen also nicht bei den 216 Monaten mit.
23.08.2007, 08:19
Experten-Antwort