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Hartz 4

von Lina30.11.2008 | 15:02
2196 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich komme jetzt in Hartz 4,bekomme ich überhaupt Hartz 4? Mein Mann bekommt inkl. Betriebsrente 1400 Euro Nettorente. Oder gibts da keine Aufrechnung? Sonst keine Einkünfte. Danke für Antwort.

19 Antworten

Annamariaam 30.11.2008 | 15:08
Hallo Lina, bei diesen Fakten haben Sie vermutlich keinen Anspruch auf ALG 2 (Hartz IV). Aber auch wenn sie kein Geld von der Arge bekommen, sollten Sie dort weiter arbeitssuchend gemeldet bleiben. Könnte für Ihre spätere Rente wichtig sein!
Realistam 30.11.2008 | 15:10
Das Einkommen Ihres Gatten wird bis auf einen Geringen Freibetrag auf Ihren Leistungsanspruch angerechnet! Ihre Bedarfsgemeinschaft hätte Anspruch auf zwei mal 316 Euro für den Lebensunterhalt sowie auf die ANGEMESSENEN Kosten für Unterkunft und Heizung. Ihr Gesamtbedarf dürfte in etwa bei ca. 1100 Euro liegen. Da das Renteneinkommen Ihres Gatten 300 Euro höher ist, dürfte ihr ALG II-Antrag wohl mangels Bedürftigkeit abgelehnt werden!
Corlettoam 30.11.2008 | 15:13
wer soll Ihnen diese Frage hier beantworten ? ALG II oder Hartz 4 bekommen Sie nur bei Bedürftiggkeit. Ihr persönliches Vermögen ( Sparbuch , Auto etc. ), das Einkommen sowie Vermögen ihres Mannes wird natürlich zusammen aufgerechnet. Stellen Sie doch einfach den ALG II dann sehen Sie wie entschieden wird. Persönlich halte ich bei 1400 Euro netto Einkommen die Erfolgsaussichten eines ALG II Antrages auch für gering.
Schiko.am 30.11.2008 | 15:38
Realist und annamaria haben ja schon das richtige geschrieben. Will auch hierzu noch ein beispiel liefern wie es rech- nerisch sein könnte: 632 Regelleistung Ehepaar 450 Miete 80 Heizung -------- 1162 Bedarfsermittlung. Da das einkommen mit 1400 euro nettorente um 238 höher ist wird es wohl nichts mit hartz. Gegebenenfalls sind auch noch vermögenswerte anrechnungspflichtig. Mit freundlichen Grüßen.
Gerdaam 30.11.2008 | 17:10
Seien sie froh, besser ein Leben in Bescheidenheit, als das, was sich viele der Hartz 4 Bezieher gefallen lassen müssen.
antonyam 01.12.2008 | 11:15
ich bin geboren am 14.03.1944 und bekomme arbeitslosengeld 2(Harz 4 ). ich möchte mit 65 jahre in rente gehen, wann muß ich renten antrag stelln damit ich meine rente rechtzeitig, ab 15.03.2009 bzahlt bekomme? Vielen herzlichen dank Mit freundlichen Grüßen t.antony
Rosannaam 01.12.2008 | 13:07
ERGÄNZUNG: Die Regelaltersrente wird NICHT ab 15.03.2009 gezahlt, sondern erst ab 01.04.2009! JEDE Altersrente wird mit Beginn des Folgemonats gezahlt, in dem der Leistungsfall eingetreten ist (hier: Leistungsfall 14.03.2009 = Vollendung des 65. Lebensjahres).
Rosannaam 01.12.2008 | 13:11
Ich muß den Leistungsfall berichtigen, da am 14.03.1944 geboren: Leistungsfall = 13.03.2009. Sie können den Rentenantrag im Laufe des Monats Dezember 2008 stellen.
Lichtblickam 01.12.2008 | 13:19
@ Rosanna Ich mache die Augen zu und sehe Sie genau vor mir !
Der Gestzgeber spart - und fängt damit am Besten bei Ihnen an!am 01.12.2008 | 19:49
So, wie Sie sich das denken, ist leider nicht die Gesetzeslage. Richten Sie sich darauf ein, dass die Monate März und April 2009 extrem lang ausfallen! Warum dieses? Ganz einfach. Nach § 7 in Verbindung mit § 7a SGB II (Sozialgesetzbuch) wird Arbeitslosengeld II für Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, längstens BIS zur Vollendung des 65.Lebensjahres gewährt. Das 65. Lebensjahr vollenden Sie nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Tag vor Ihrem Geburtstag, also dem 13.03.2009. Ab 14.03.2009 besteht also für Sie gar kein Anspruch mehr auf ALG II. Die Leistung wird schlicht für die Zeit nach dem 13.03. eingestellt! Ihr Rentenbeginn ist zwar der 01.04.2009. Die erste Rentenzahlung geht aber erst am letzten Arbeitstag des Monats April 2009 auf Ihren Konto ein (NACHSCHÜSSIGE Zahlung). Etwas mehr als 1 ½ Monate stehen Sie also ohne Geld da. Wenn Sie keine Ersparnisse haben sollten, klären Sie am Besten schon jetzt mit der ARGE/dem zuständigen Sozialamt ab, ob Ihnen darlehensweise eine Überbrückungshilfe gezahlt wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7a.html Es grüßt Sie Amadé
Rosannaam 02.12.2008 | 10:38
Hallo Amadé, sind Sie sicher, dass die Leistung TAGGENAU bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird? WO steht das? Wird in diesem Fall die Hartz IV-Leistung nicht doch MONATLICH gezahlt, d.h. bis Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird? Andernfalls wäre ja der benachteiligt, der am 1. eines Monats geboren wurde, und der bevorzugt, der am 30. eines Monats geboren wurde! Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies vom Gesetzgeber so gewollt ist... Das Problem mit dem "Leerlauf" durch die nachschüssige Zahlung der Rente ab April dürfte dann gar nicht auftreten, denn es ändert sich im Prinzip ja nichts, wenn das Hartz-IV auch nachschüssig gezahlt wird. MfG Rosanna.
Amadéam 02.12.2008 | 11:35
Da bin ich mir absolut sicher -siehe Gesetzestext: "Leistungen nach DIESEM Buch (also SGB II) erhalten Personen... usw. .... und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben." Wer also die Altersgrenze nach 7a erreicht hat (= Vollendung des X.ten Lebensjahres) hat nach DIESEM Buch (SGB II) keinen Anspruch mehr. Der Gesetzestext bezieht sich eindeutig auf die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres, sonst müsste es lauten, "hat bis bis Ablauf des Monats, in dem...". Das steht aber nicht da.
Wolfgangam 02.12.2008 | 14:15
Hallo Rosanna, die ALG II Leistung endet mit dem Vor-Geburtstag (ich sehe genug von diesen Bescheiden). > Die Rente beginnt aber tatsächlich auch nicht mit der Vollendung dieses Lebensjahres, sondern erst mit dem Folgemonat. So stehts ja auch im SGB VI drin. "Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, (...)" - na, welcher § ? ;-)) Gruß w.
Rosannaam 02.12.2008 | 13:57
Ah ja? Eigentlich kann ich Paragraphen schon einigermaßen lesen, was ich hier auch getan habe. ;-)) In den Paragraphen des SGB VI steht in Bezug auf die Altersrenten auch: "Versicherte haben Anspruch auf Altersrente .... , wenn sie das XX. Lebensjahr vollendet haben." Die Rente beginnt aber tatsächlich auch nicht mit der Vollendung dieses Lebensjahres, sondern erst mit dem Folgemonat. Es mag ja sein, dass Sie Recht haben. Aber ganz überzeugt bin ich immer noch nicht. Ich werde mich bei Gelegenheit mal bei einer zuständigen Stelle erkundigen, wie sich das mit dem 65. Lebensjahr verhält. MfG Rosanna.
Rosannaam 02.12.2008 | 14:24
Hallo Wolfgang, >>So stehts ja auch im SGB VI drin. "Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, (...)" - na, welcher § ? << Sie wollen mich ja wohl jetzt nicht im Ernst testen, in welchem § das steht!? ;-) Ich weiß ja, daß es im Rentenrecht eben diesen ZUSÄTZLICHEN § 99 (so, jetzt haben Sie´s! ;-)) über den Rentenbeginn gibt. Im SGB II habe ich einen entsprechenden § nicht gefunden, was natürlich bedeuten kann, daß tatsächlich nur bis Vortag 65. Geburtstag geleistet wird. Und sorry, ich bin für EM-Renten zuständig und habe deshalb nie einen Regelaltersrentenfall auf dem Tisch. So kann ich nicht wissen, wie lange genau ein 65-Jähriger Hartz IV erhält. Ich lerne immer wieder gerne dazu... ;-)) MfG Rosanna.
Wolfgangam 02.12.2008 | 14:39
Gut, ich gebs auch nicht zu, dass ich mich anfänglich auch gewundert habe ;-) Die Geldlücke um 65 ist ja noch relativ human, zumindest für die Hälfte der Rentenempfänger. Bei vorgezogenem Rentenbeginn geht immer ein voller Monat flöten, wegen der vorschüssigen Zahlung ALG II. ALG II sollte ja bei Einführung erst am Monatsende gezahlt werden. Aber ein Großteil der neuen Kunden kam aus dem Sozialhilfebereich, und die gabs immer am 1. Gleich 2 Monate kein Geld bei der neuen Leistung ? ....das Gezeter damals reichte, auch ALG II im selben Voraus-Turnus anlaufen zu lassen (Miete, Heizung, voller Kühlschrank ließ sich ja auch nicht um 1 Monat verschieben). Wird halt bei Rentenbeginn ein wenig rumgezetert. Gruß w. ...twelve points für den 99 - mit oder ohne Hilfe ? ;-))
Rosannaam 02.12.2008 | 15:07
Es wäre "obertraurich", wenn ich dafür Hilfe bräuchte. ;-))Dann hätte ich absolut meinen Beruf verfehlt. Auch bei EM-Renten ist der 99er wichtig, habe ich mal gehört... ;-))
Amadéam 02.12.2008 | 17:32
Hallo Rosanna, Bedürftigkeitsleistungen nach dem SGB II/ SGB XII sind keine rentenähnliche Leistungen! Sie können das SGB II von vorne bis hinten durchblättern, eine dem § 99 SGB VI vergleichbare Regelung werden Sie dort nicht finden. Der gute Mann und Fragesteller hat auch nicht automatisch Anspruch auf SGB XII-Leistungen, schon wegen der unterschiedlichen Freibeträge hinsichtlich etwaig vorhandenem Vermögen. Ein angemessenes Auto, was beim SGB II ohne weiteres durchgewinkt wird, kann bei SGB XII-Leistungen dazu führen, dass dort die Vermögensfreigrenze überschritten ist.
Antonyam 03.12.2008 | 13:00
liebe leute, HEZLICHEN DANk für die Informasion und antworten auf meine frage in bezug auf rente, leider habe ich sehr wenig Information, und bekomme bis heute kaum hilfe von meine vesicherung. Schöne Grüße an alle besonderes, Rosanna ,Amade, lichtblik, Experte und......... PS ich frue mich sehr auf weiere infos. Antony
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