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Hartz4 und EU - Rente

von Unsicher04.07.2009 | 15:28
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27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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,, hier lesen ja auch Experten der DRV mit ;-) bin 59J. und Hartz4 - Empfänger. Frage bitte = habe diverse gesundheitliche Einschränkungen u.a. bis dato einen 40 GdB. Sollte ich nunmehr einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen - auch mit dem Verweis auf den für mich verschlossenen Arbeitsmarkt ( seit 4 Jahren AlG2 Bezieher und auch statistisch als Arbeitsloser nicht mehr erfasst ). Falle ich sodann aus dem Bezug des SGB II - ? und wenn ja, könnte ich mir meine Rente mit 60 ( Anspruch auf Rente wegen Arbeitslosigkeit mit Vertrauensschutz sodann abschminken ? Zusatzfrage bitte; wenn ich diesen Antrag auf EU ohne Wissen der BA stelle, könnte ich mir aufgrund der bundesweiten Vernetzung vorstellen, das es nicht lange dauern wird, bis der BA eine entsprechende Info zugeht, oder ? Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits in den Beiträgen zuvor erwähnt, ist die Beurteilung des Versorgungsamtes bzgl. des Grade der Behinderung für die gesetzl. Rentenversicherung nicht maßgeblich. Der Rentenversicherungsträger entscheidet über einen Erwerbsminderungsrentenantrag in "freier Beweiswürdigung", d.h. unabhängig.

Gleichwohl werden med. Unterlagen vom Versorgungsamt und ggf. auch von der Agentur für Arbeit/Arbeitsgemeinschaft/Jobcenter angefordert, um diese mit in die Entscheidung einfließen zu lassen.

Zu Ihrer Fragestellung, welche Folgen die Beantragung einer Erwerbsminderung auf das Arbeitslosgengeld II hat, setzen Sie sich bitte mit Ihrer leistungsgewährenden Stelle in Verbindung. Es ist in der Tat so, dass Sie auch denen gegebnüber gewissen Mitteilungspflichten unterliegen und Sie evtl. auch von dort zur Rentenantragstellung aufgefordert werden können.

Ich kann mit jedoch vorstellen, dass die Leistung von dort weitergezahlt wird und dass dort lediglich die interne Zuständigkeit wechselt, sobald Sie einen Rentenantrag stellen, da dies ggf. Einfluß darauf hat, in welchem Maße Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - klären Sie dies bitte mit der Arbeitsgemeinschaft ab.

Bezüglich Ihrer Frage zu den Rentenabschlägen (Erwerbsminderung/Altersrente), fragen Sie besser in einem persönlichen Beratungsgespräch den Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung (bei dem Sie auch den Rentenantrag stellen können), da dieser Einsicht in Ihr Rentenversicherungskonto hat und Ihnen genauere Auskunft geben kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die beste Lösung wäre vermutlich tatsächlich die, einen Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einzuholen und die Angelegenheit anhand Ihres dort gespeicherten Rentenversicherungskontos zu klären.

Dort erfahren Sie dann, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altersrentenarten erfüllen, ob Sie die Vetrauensschutzregelungen erfüllen und welche Auswirkungen ein Leistungsbezug nach dem SGB XII hätte und wie die genauen Arbeitsabläufe Ihres Rentenversicherungsträgers (die je nach Träger leicht unterschiedlich sein können) bei der Bearbeitung eines Erwerbsminderungsrentenantrages aussehen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Unsicher,

die BA erhält keine unmittelbare, konkrete Mitteilung durch den Rentenversicherungsträger, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Allerdings könnte sich im Laufe des Rentenverfahrens auch die Notwendigkeit der Ermittlung von Daten (z. B. Klärung von Zeiten der Arbeitslosigkeit) ergeben. Hierbei könnte dann auch die BA bzw. die zuständige ARGE Kenntnis vom Rentenverfahren erlangen. Spätestens bei Rentengewährung wird die BA/ARGE aber auf jeden Fall wegen evtl. Erstattungsansprüche durch den Rentenversicherungsträger informiert.

Ungeachtet dessen sollten Sie aber noch zwei Dinge beachten:

Zum Einen haben Sie auch gegenüber der BA/ARGE Mitteilungspflichten, die Sie auch zum eigenen Schutz nicht vernachlässigen sollten.

Zum Anderen bewirkt der Antrag (also Ihre persönliche Meinung, dass Sie vermindert erwerbsfähig sind) noch lange nicht, dass das ALG II eingestellt werden kann. Auch die BA/ARGE müsste hierzu ersteinmal sachlich feststellen, dass Sie nicht (mehr) erwerbsfähig sind. Sollten hierbei Widersprüche zwischen den Auffassungen der BA/ARGE und dem Rentenversicherungsträger bestehen, sind diese zwischen diesen beiden Trägern zu klären.

24 Antworten

Ganzsicheram 04.07.2009 | 17:10
Das ist das Expertenforum der DRV und sie lesen glücklicherweise nicht nur mit! Ein Antrag auf Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit stellt man, wenn man krank ist. Richtig krank.
Unsicheram 04.07.2009 | 19:31
,,, also mit Verlaub auf eine solche unqualifizierte Antwort hätte ich verzichten können ,,, was bitte ist für ihr Verständnis richtig krank - Sie Scherzkeks - das zudem den Kern meiner Frage noch nicht einmal beantwortet. Also verkneifen Sie sich bitte künftig ihre Kommentare, wenn Sie von der Materie keine Ahnung haben, oder sich in Problemstellungen Anderer nicht einlesen können. Sollten Sie in des tätig sein bei der DRV - dann wundert mich Vieles nicht. mehr
Chrisam 04.07.2009 | 19:28
Ein GdB sagt nichts darüber aus, ob Sie im Sinne der RV erwerbsgemindert sind. Stellen Sie einen Antrag, wenn ihr Arzt dazu rät. Einen Hinweis auf den "verschlossenen Arbeitsmarkt" brauchen Sie nicht geben, dies prüft die RV selber. Der Vertrauensschutz wird dadurch eigentlich nicht berührt. Sie sollten hierzu aber sicherheitshalber mal eine Beratungsstelle aufsuchen, ob der Ansoruch besteht. Gegenüber der BA haben Sie sicher Mitteilungspflichten. Lesen Sie ihren Bescheid durch oder fragen Sie die BA.
Unsicheram 04.07.2009 | 19:39
Danke ,, das ist richtig und mir auch bekannt, das ein GdB nicht gleichzusetzen ( es sei denn es wären 100 ) mit Erwerbsunfähigkeit. Meine Frage war nur ob Fälle bekannt, in denen eine Antragstellung nicht gleichzeitig bedeutet - raus aus SGB II - in dem dass ja sodann davon ausgegangen werden muss - das nur noch bis 3 Stunden täglich, oder darunter gearbeitet werden kann.
Jopieam 05.07.2009 | 12:18
hallo Sind scheinbar immer die gleichen typen unterm andem namen schlängel dich mal durchs forum. Ach mit 59 bist du doch fast schon jenseits von gut und böse ich habe auch schon meine Pflicht wie du getan bin auch mit 15 angefangen habe auch 2 Kinder bin aber leider erst 50
Jopieam 05.07.2009 | 10:18
Hallo Unsicher Lasse dich bitte nicht von diesen unqualifizierten euserungen einschüchtern machen in diesem forum scheinbar immer die gleichen selbst ernanten sauber männer der nation. Sind vielleicht sogar mitarbeiter der Deutschen Rente wer weiss? Zu deiner Frage Ob die es weiter melden oder nicht dürfte egal sein am Ende gibt es Mindestens Grundsicherung und bei erwerbsminderung eventuel noch was vom sozialamt und mietzuschuss und ich erwarte das sie alles beantragen was sie kriegen können wir arbeiten do ch nicht nur für das sorgenfreie leben anderer.
Unsicheram 05.07.2009 | 11:40
Jopie danke, Balsam auf meine Seele. Habe mir auch Nichts vorzuwerfen. Ich habe mit 16 Jahren meinen ersten Beitrag in die sog. Solidargemeinschaft eingebracht, der Gesellschaft 2 Steuerzahler ( Kinder ) hinterlassen und muss mir mit meinen nunmehr 59 Jahren so einen Schwachsinn von ,, Ganzsicher ,, nicht antun. So gesehen ich ohnehin den Eindruck in diesem Forum habe ,,, Widerspruch wird gerne entgegengenommen ,,, dessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe. Dein Vorschlag mit dem SGB XII in allen Ehren ,,, würde sodann aber meinen Anspruch auf Rente wegen Arbeitslosigkeit mit 60 verlieren ,,, wenn die EU abgelehnt wird. Denn zeige ich der BA an - EU beantragen zu wollen, wird automatisch vorausgesetzt, der Mann kann nicht mehr über 3 Stunden arbeiten. Das war ja auch der Kern meiner Fragestellung zu Anfang. Hier besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Wenn den Nicht so wäre, so wäre man nicht genötigt - solche Fragen hier im Forum zu stellen ,,, die sodann bei einigen in den falschen Hals kommen.
Unsicheram 05.07.2009 | 17:46
Na na ,,, was heisst hier leider erst 50 ;-) Aber Du hast schon recht, so lange die Politik jede Woche eine andere Sau durch Dorf treibt ,,, die BA den Arbeitslosen prinzipiell kriminelle Energie unterstellt, die DRV hinter jedem Antrag auf EU einen potenziellen Faulenzer vermutet, den es mit allen Mittel gilt abzuwehren, Leutchen, die wie Du schon bemerkt - jenseits von Gut und Böse noch eine Reha unterjubelt wird, und und und ,,,, war nett mit Dir zu korrespondieren, eine gute Zeit noch. Tschüss
Jopiam 05.07.2009 | 18:31
Hallo Das einer wie du nach 40 arbeitsjahren in Hartz 4 gefallen bist mit 55 ist für mich für immer völlig unverständlich und das unsozialste was die politik je machen konnte darum habe ich denen mein spd parteibuch persönlich vor die füsse geschmissen! Ich bin leider erst 50 krank ohne reelle chance am arbeitsmarkt werde wie du schon sagst für ein potenziellen sozial betrüger gehalten, fält den beamten bei der drv ja auch leicht sie zahlen ja nichts ins sozial system ein sie bekommen von uns ja nur alimente wir bezahlen sie nach dem alimentationsprinzip! ABER ICH HABE BERUFSCHUTZ UND AUS DIE BOX KOMMEN DIE OHNE TRIX NICHT RAUS FREUE MICH SCHON AUF MEINE REHA UND DEM STUDIUM DES TAGEBUCHS DAS ICH SCHREIBEN WERDE ALS RENTNER ALLER SPÄTESTENS MIT 61 UND EIN PAAR MONATE BIN NÄMLICH 50% SCHWERBEHINDERT.Machs gut
Jajaam 05.07.2009 | 22:54
Bitte beachten SIe dass der Großteil der Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Angestellte sind denen selbstverständlich auch Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen werden. Ausserdem will sicherlich nur ein verschwindend geringer Anteil der dort Beschäftigten den Versicherten ihre berechtigten Ansprüche verwehren. Dass sich eine Verwaltung und ein Antragssteller über das Vorliegen eines Anspruchs nicht immer einig sind, liegt in der Natur der Sache. Dem Löwenanteil der Beschäftigten ist es sicherlich nicht unrecht wenn ein Rentenantrag auch bewilligt werden kann (schon alleine vom Arbeitsaufwand her). Normalerweise hat niemand von den Beschäftigten persönlich etwas gegen den Antragssteller, wenn ein Gutachten eben keinen Anspruch hergibt gibts ne Ablehnung andernfalls ne Bewilligung. Woher kommen diese haltlosen Unterstellungen ?
Arztam 05.07.2009 | 20:19
Gehen Sie morgen zum Arzt - Sie sind offensichtlich psychisch krank.
Yopiam 05.07.2009 | 21:58
Hallo Unsicher Brüller da ist er wieder das einziege wo ich mich eventuel drüber ärgern würde ist das ich für so eine Flöte Steuern zahle und der Pension nach dem Alimentationsprinzip bekommt. ,Hi,Hi
Unsicheram 06.07.2009 | 07:08
,,, ich unterstelle generell den Mitarbeitern der DRV - das ein Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeit nicht wohlwollend, sondern restrektiv ( analog Anerkennung als Schwerbehinderter ) zu prüfen ist. Damit aber möchte ich die Mitarbeiter der DRV nicht stigmatisieren. Sicher ist das auch politische Hintergründe, keine Frage. Bitte jetzt nicht kontern, das ein unberechtigter Antrag auch abgewehrt werden muss. Mir selbst sind einige Fälle bekannt, das 60 jährige mit 40 Berufsjahren noch in Reha geschickt werden - wenn gleich med. abzusehen, das diese Erkrankung eben NICHT - rehafähig ist. hier werden Steuergelder aufgewendet, nur um a. die Bewilligung hinaus zu schieben, oder den Antragsteller/in madig zu machen. Zig - tausenden von anhängigen Fällen vor den einschl. Sozialgerichten, manifestieren doch mein Eingangs erwähnte Darstellung. Wenn sodann Beamte mit pseudo psychischen Beschwerden so zwischen dem 45 und 55 Lebensjahr in den Ruhestand verabschiedet werden - so wird auch hier mit zweierlei Maß gemessen. Wenn jedoch ein sagen wir Fliessenleger mit 35 Berufsjahren - der nur noch auf den Brustwarzen daher kommt noch in eine Reha geschickt wird, dann, ja dann fehlen mir die Worte.
Yopiam 06.07.2009 | 15:25
Hallo Na klar sind die meisten der mitarbeiter der deutschen rente inzwischen angestelte, und zahlen auch beiträge.UND DAS IST GUT SO:!! Das sind keine Unterstellungen fragen sie beim VDK sovd und so weiter fragen sie die richter die immer öfter harre rauffent hinter ihren tischen sitzen und auch nur noch mit den Köpfen schütteln fragen sie die Ärtzte die geschokt totkranken patienten gegen über sitzen die am nächsten tag arbeiten sollen aber nö das sind alles nur ausnahmen wissen sie was die ärztin im abschlusgespräch meiner letzten reha zu mir sagte ich kann doch da nicht drunter leiden das sie so einen scheiss job machen das erkläre ich hier hiermit an eides statt Der Spruch wessen Brot ich esse dessen lied ich singe!Past Allein diese Spielerein von früher mit den verweisungsberufen zum beispiel ein maurer der immer bei seiner firma als putzer gearbeitet hat hat dan eben nur gering qualitative arbeiten ausgefürt und konnte auf den algemeinen arbeitsmarkt verwiesen werden und mußte seine letzten jahre als sozialfal fristen naja was solls. oder der der mit 65 einen anspruch auf renten erhöhung hatte aber keinen antrag stelte der bekamm mit 70 gesagt nach zahlen nö nö da hätteste mal frensehen gesehen zeitung gelesen und so weiter das nennt sich selbst informationspflicht surfen sie mal zu den seiten BK 1317 und so weiter da können sie sehen wie mit arbeits kranken umgegangen wird surfen sie zu den seiten unfall opfer forum aber nö das sind wahrscheinlich alles leute die nur pech hatten oder simulieren mich kotzt das a
Yopiam 06.07.2009 | 16:01
Hallo Und das macht man mit bürgerfreundlichen Richtern in diesem Land er fälte das inzwischen aufgehobene urteil mit den 10,8 % die nicht abgezogen weden durften bei eu rentnern jetzt wohl wieder Bundessozialgericht degradiert unbequemen Richter Er hat umstrittene Urteile zur Rentenversicherung gesprochen, die teils milliardenschwere Folgen hatten - jetzt verliert Bundessozialrichter Meyer einen Großteil seiner Kompetenzen. Er soll künftig nur noch für sozialrechtliche Randgebiete zuständig sein.
Mathematikeram 06.07.2009 | 16:43
Bitt entscheiden sie sich doch für einen Nicknamen, Jopi, Jopie oder Yopi....... Im übrigen sollten sie sich mal mit FACHLEUTEN über das vom angesprochenen Richter gefällte Urteil unterhalten (Fachleute sind hier nicht gleichzusetzen mit Foreneinträgen auf einschlägigen Internetseiten). Sofern sie das tun werden sie feststellen, dass der Richter mit seiner Gesetzesauslegung so ziemlich alleine da steht. Richter sollen nicht "bürgerfreundlich oder -unfreundlich" sein, sondern dem Gesetz entsprechend Recht sprechen. Aber das interessiert sie ja gar nicht, mir scheint sie wollen nur Dampf ablassen.
KSCam 06.07.2009 | 17:04
Ehrlich - das ganze Gedöhs verstehe ich nicht. Entweder ist "unsicher" erwerbsgemindert und bekommt Rente, weil er/sie nicht mehr arbeiten kann, oder bekommt die Rente abgelehnt, weil arbeiten möglich ist, dann wird er/sie sich weiterhin bei Hartz 4 und Co melden. Wo ist eigentlich das Problem? Feststellen lässt sich das ganz einfach dadurch, dass der Rentenantrag gestellt wird und schon ist 3 Monate später alles klar..... ....und in vielen Fällen ändert sich die finanzielle Situation auch nicht, weil oft die Rente niedriger ist als die "Summe der ergänzenden Sozialleistungen" .....und den Rest finanziert dann das Sozialamt....Warum der ganze Wirbel?
Unsicheram 06.07.2009 | 18:26
,,, das ganze Gedöhns hat sich aus meiner ersten Frage rekrutiert ... wenn ich einen Antrag am Arbeitsamt vorbei auf EM stelle ... erhält die BA sodann trotzdem Mitteilung durch den DRV - JA oder NEIN. Es gibt hier leider ( noch ) keine verbindlichen Regelungen, betr. d. 3 Stunde Arbeitsfähig oder nicht. Wenn ich meinen Sachbearbeiter in der BA - Montags auf dem linken Fuss erwische, streicht der mir Hartz4 - . Hatte Dieser hingegen ein schönes Wochenende, übt Er vielleicht sog. Wohlverhalten aus. Fakt ist, das ich der BA mit dem Antrag auf EM anzeige, nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Das heisst SGB XII. Falle ich aber ins SGB XII - verliere ich meinen Vertrauensschutz auf die Rente mit 60 derweil ich mit 58 jahren und etc.etc. Und derweil sich das Ganze hier - Expertenforum - nennt ,,, habe ich diese Frage eingebracht. Könnte ja sein, es gibt hier Erfahrungswerte oder ähnlich gelagerte Fälle.
Wolfgangam 06.07.2009 | 21:49
> verliere ich meinen Vertrauensschutz auf die Rente mit 60 Hallo unsicher, Sie können einen 1x erworbenen Vertrauensschutz nicht mehr verlieren. Zurzeit gibt es keine Vertrauensschutzregelungen, die aktuell entstehen/Bestand haben würden. Sie haben Ihn (erworben) - oder auch nicht. Verlieren können Sie höchstens die besonderen Bedingungen für die Rente nach Arbeitslosigkeit - nämlich Arbeitslosigkeit bis/bei Rentenbeginn. Der Weg dahin liegt bei Ihnen, nicht bei der Rentenversicherung. Gruß w.
Unsicheram 06.07.2009 | 22:15
Mein Gott ja, --- meine Frage ist damit aber immer noch nicht beantwortet !!! Und ihre Bemerkung, der Weg dahin liegt bei mir ,,, sind Sie tatsächlich dieser Meinung ???? Mein Weg, wäre ein völlig Anderer. Mein Weg wäre der, hin zur Beantragung der EW,rente. Kann ich aber nicht riskieren, die Gründe haben Sie ja hier genannt - ich verliere u. U. diese bes. Bedingungen. Nun die Feststellung zu treffen, es läge Sämtliches in meiner Entscheidung, na ja - ich gebe auf.
Wolfgangam 06.07.2009 | 22:35
Hallo Unsicher, letztendlich hilft nur das 4-Augen-Gespräch ...Expertenrat eben, und doch son paar Jahre Berufserfahrung stecken dahinter. Nutzen Sie das - oder 'vertrauen' auf die paar Dummschwätzer hier - DAS liegt nun wirklich bei Ihnen. Gruß w. PS: durch einen Antrag auf EM-Rente verlieren Sie erstmal gar nichts. Was soll der Antrag als Solches aussagen ? ...eben
Unsicheram 07.07.2009 | 00:02
Danke ihnen Wolfgang. Möchte nun abschliessen nicht ohne das hier,,, entnommen aus dem www.=== hallo und guten abend,ich benötige wieder ihre hilfe. ich bin grade beim ausfüllen unseres hartz4 antrages. leider komme ich trotz langer arbeit auch dahin. ich bin 56 jahre habe einen eu-rentenantrag gestellt und warte jetzt noch auf den sozialgerichtstermin. beim ausfüllen des hartz4 antrages wird die frage gestellt ob ich noch mehr als 3 stunden arbeitsfähig bin. nun meine frage? was mache ich richtig. wenn ich mit nein antworte da ich ja einen rentenantrag gestellt habe, dann bekomme ich angeblich kein hartz4 geld. da es mir dann angeblich nicht zusteht. wenn ich mit ja antworte um algII zu bekommen, dann macht mir die bfa probleme da ich ja nun doch arbeitsfähig bin. aber ohne geld kann ich nicht überleben. irgendwie beisst sich der hund selber in den schwanz. ich wäre ihnen dankbar wenn sie mir das etwas genauer erklären. ich verzweifel bald mit diesen vielen fragen === sehr geehrter Ratsuchender, die seit dem 01.01.2001 eingeführte Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte täglich nur noch weniger als drei Stunden erwerbstätig sein kann. Auf der anderen Seite müssen Sie für "HartzIV" Erwerbsfähig sein, und zwar über drei Stunden. Da Sie Letzteres nach Ihrem Vorbringen aber nicht sind, werden Sie beim Ausfüllen des Antrages nicht umhinkommen, dieses wahrheitsgemäss anzugeben, selbst auf die Gefahr hin, dass die Leistung dann versagt wird. Ein wahrheitswidriges Ausfüllen -sosehr es menschlich nachvollziehbar sein kann- wird aber rechtlich erhebliche Nachteile für Sie nach sich ziehen. Ich bedauere, Ihnen keine bessere Lösung mitteilen zu können; aber an dem wahrheitsgemässen Ausfüllen werden Sie nicht vorbeikommen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle. === Denke das ich das nicht mehr kommentieren muss, wenn gleich in dem hier geschilderten Fall - nicht noch der Zwang dahinter steht, Fristen sprich Vorgaben einzuhalten ,,, von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen und bei Beginn der Rente etc. ...um die Rente mit 60 zu bekommen.
Unsicheram 07.07.2009 | 16:41
Wenn schon der EXPERTE antwortet, danke ! Der rote Faden ist aber immer noch nicht durchgeschnitten, ist es denn soooooo schwer die Frage; erfährt die BA meine Antragstellungbeim DRV, Ja oder Nein - zu beantworten. Das ich die Vertrauensschutzregelung f. d. Rente ( 60 ) nach Arbeitslosigkeit erfülle ; geb 1950, arbeitsl. am 01.01.2004, 38 Vers. Jahre ; mein Rentenkonto ist geklärt, denke hatte ich schon erwähnt. Die oder der DRV-B müsste nun doch wissen - sollte ich ins SGB XII fallen - derweil ich mit meiner Antragstellung der BA zwangsläufig avisiere, eben nicht mehr 3 Stunden am Tage arbeitsfähig zu sein - ich das hier;; ab einem Lebensalter von 58 Jahren und 6 Monaten mindestens 52 Wochen -nicht mehr erreichen kann. Und wir müssen hier auch nicht um den heissen Brei herumreden. Es macht schon einen Unterschied, Abzüge bei der Rente von 18 % oder 10,8 % zu verkraften. So gesehen ich auch nicht aus Jux und Dollerei einen EM Antrag stellen möchte, sondern in dem dass meine Erkrankungen manifest und auch die weiteren Voraussetzungen betr. diverser Rechtssprechungen zu diesem Thema zumindest in Teilen erfüllt sind. Befinde mich derzeit im 58 Lebensjahr und habe in den zurückliegenden 3 Jahren kein einziges Job Angebot von meiner Arge im nördlichstes Bundesland dieser Republik bekommen.
Unsicheram 08.07.2009 | 16:12
Vielen Dank. Haken wir dieses Thema nunmehr ab.
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