Hallo Friedel,
Sie haben sich aus anderen als gesundheitlichen Gründen (z. B. wirtschaftliche Gründe) von Ihrem bisherigen qualifizierten Beruf getrennt und haben eine weniger qualifizierte Arbeit ausgeübt, daher scheidet die frühere qualifizierte Tätigkeit (Erzieherin/ Krankenpflegerin) bei der Ermittlung des Hauptberufs aus.