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Experten-Antwort

Hilfe...Reha-Assesment oberflächlich...was wenn Umschulung nicht funktioniert

von Betti11.03.2016 | 10:08
1830 Ansichten
5 Antworten

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Hallo ins Forum, ich hatte schon im Laufe einer LTA Maßnahme eine Umsetzung innerhalb der Firma begonnen. Dies hat aufgrund von psychischem Druck (Mobbing) nicht funktioniert. Ich bin seit längerem krank geschrieben und hatte keinerlei Perspektiven wie es weiter gehen kann. AG hat noch nicht gekündigt, da eine Schwerbehinderung vorliegt. Ich habe viele körperliche Einschränkungen, so ich auf dem freien Arbeitsmarkt erhebliche Schwierigkeiten haben werde. Damit es irgendwie weiterging habe ich mich um ein Reha-Assesment bemüht. Hintergrund für mich war, festzustellen ob ich überhaupt noch etwas leisten kann oder evtl eine Rente beantragen werde. Leider ist das Assesment sehr oberflächlich abgelaufen. Ein Gespräch mit der Arbeitsmedizinerin war eine Katastrophe. Geistig bin ich fit, wenn es mir gut geht. Ergebnis der Beurteilung ist also das ich eine Umschulung machen kann. Ich würde das auch tun, einfach um eine Perspektive zu haben. Kann mir aber schlecht vorstellen wie es funktionieren soll. Ich habe meine Bedenken den zuständigen Beteiligten mitgeteilt. Werde aber nicht wirklich gehört:( Lt. meinem Reha-Berater sollte mich meine Firma im Zuge der Umschulung freistellen. Ist so etwas wirklich möglich? Danke für jeden hilfreichen Komentar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich hier um ein konkretes, laufendes Verfahren handelt, wäre es in Ihrem Fall sehr wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen nochmals an Ihren zuständigen Reha-Fachberater wenden und mit ihm gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen. In diesem Gespräch können Sie sich ggf. auch nochmals den Ablauf etc. einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme erläutern lassen.

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4 Antworten

???am 11.03.2016 | 10:19
Niemand zwingt Sie die Umschulung zu machen. Das ist nur ein Angebot an Sie. Wenn Sie sich dafür nicht ausreichend belastbar fühlen, dann teilen Sie das schriftlich mit und lehnen die Teilnahme ab. Eine Freistellung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Umschulung normalerweise kein Problem. Ihr Arbeitgeber muss aber auch dazu bereit sein, zwingen werden Sie ihn nicht können.
Herz1952am 11.03.2016 | 11:10
Leider bedeutet eine Freistellung keine verbindliche Zusage zur Wiedereinstellung. Da Sie aber offensichtlich einen verständnisvollen Arbeitgeber haben, können Sie wahrscheinlich auf ihn vertrauen. Sollte es schiefgehen, bleibt auch noch die Möglichkeit ALG I zu beantragen, dass Ihnen eine LTA durch das Arbeitsamt genehmigt wird. Denn "ewig" braucht Sie Ihre Arbeitgeber nicht zu beschäftigen, bzw. freistellen. Auch dann nicht, wenn Sie SB sind. Es ist halt so, dass wenn es nicht mehr geht, der Arbeitgeber die Genehmigung zur Kündigung durch das "Versorgungsamt" (neu heißte es glaube ich, etwas anders) bekommt. Wenn Sie nach Ablauf des Krankengeldes (Aussteuerung) noch nicht arbeiten können, kann er Sie weiter freistellen, aber auch aus wichtigem Grund das Arbeitsverhältnis beenden. Dies ist sogar ohne Zustimmung des Amtes möglich, soweit ich mich erinnern kann. "Letzte" Möglichkeit wäre ein Rentenantrag zu stellen. Irgendwann läuft ja auch das Krankengeld aus, oder die KK fordert Sie zur Reha Antragsstellung auf.
Bettiam 11.03.2016 | 12:44
Ich habe mit meinem Berater gesprochen. Er möchte gern die Umschulung für mich. Ich möchte auch! Nur wie es dann gesundheitlich läuft kann ich nicht sagen. Auch wie es nach der Umschulung aussieht Arbeit zu finden, da ich eine chron. Erkrankung habe, welche mich einschränkt. Kein Rehaberater wird von sich ansprechen einen Rentenantrag zu stellen. Es geht immer darum beruflich integriert zu werden. Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass man dann immer als arbeitsfähig eingestuft wird und niemand über den Tellerrand schaut. Besteht die Möglichkeit während der Umschulung einen Rentenantrag zustellen?
Schadeam 11.03.2016 | 14:18
Möglich ist ein Rentenantrag immer. Die Zielsetzung bei Rente heißt, dass Sie nicht arbeiten können. Wenn Sie umgeschult werden, hält man Sie für in der Lage arbeiten zu können, sonst würde an dafür kein Geld investieren. Das widerspricht sich solange man an den Ergfolg einer Umschulung glaubt.
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