Hallo Lonski,
Es gibt keine 3-monatige Weiterzahlung der Rente des Verstorbenen. Verstirbt ein Rentenbezieher, endet sein Rentenanspruch immer am Ende des Monats, in dem er verstorben ist.
Mit Ihrer Frage meinen Sie wahrscheinlich das sogenannte Sterbevierteljahr. Das Sterbevierteljahr ist k e i n e Weiterzahlung der Versichertenrente, sondern die Zahlung einer Witwen- oder Witwerrente im Anschluss an eine Versichertenrente. Im Sterbevierteljahr ist die Witwen- oder Witwerrente lediglich so hoch wie die vorherige Versichertenrente.
Wie der Name "Witwen- oder Witwerrente" bereits ausdrückt, wird das Sterbevierteljahr nur an Witwen oder Witwer gezahlt, also an Personen, die mit dem Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes verheiratet waren. Der Ehe mit dem Verstorbenen steht zudem eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleich.
Dementsprechend kann eine Person, die am Wohnsitz des Verstorbenen lediglich gemeldet war, aber mit dem Verstorbenen weder verheiratet war noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, kein Sterbevierteljahr erhalten.